BPOL NRW: Weil 37-Jähriger beim Diebstahl erwischt wurde, konnte flüchtiger Straftäter festgenommen werden – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

BPOL NRW: Weil 37-Jähriger beim Diebstahl erwischt wurde, konnte flüchtiger Straftäter festgenommen werden - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
29.08.2019 – 15:19, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Recklinghausen (ots)

"Kommissar Zufall", "Kurios", "So spielt das Leben", "Zur falschen Zeit am falschen Ort", alles Redensarten/ Binsenwahrheiten die auf diesen Sachverhalt zutreffend sein könnten.

Doch was war überhaupt passiert? In chronologischer Reihenfolge:

Gestern Morgen (28. August) gegen 10 Uhr überprüften Bundespolizisten einen Mann im Recklinghäuser Hauptbahnhof. Dabei konnte der Mann unerkannt flüchten. Warum er dies tat, konnte nicht ermittelt werden.

Gegen 15:30 Uhr wurden Bundespolizisten zu einem Geschäft im Hauptbahnhof gerufen. Ein 37-jähriger Recklinghäuser hatte dort zwei Getränkedosen gestohlen und war dabei beobachtet worden. Da der Mann kein Auweisdokument dabeihatte und seine Identität auch anders nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, fuhren die Bundespolizisten zusammen mit dem 37-Jährigen zu dessen Wohnung.

In der Wohnung trafen die Einsatzkräfte auf einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Wie sich schnell herausstellte, war dies der Mann, der sich morgens der Kontrolle durch durch seine Flucht entzogen hatte. Warum, dass stellte sich dann auch sehr schnell heraus. Gegen den 33-Jährigen lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Recklinghausen vor. Dieses hatte den Polen im Juli 2018 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Gezahlt hatte der 33-Jährige die Geldstrafe bislang nicht.

Weil er dies auch gestern nicht tat, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in die Bochumer JVA eingeliefert.

Sein 37-jähriger "Mitbewohner" durfte in der Wohnung bleiben. Bei ihm bestätigten sich seine angegebenen Daten. Gegen ihn leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Diebstahls ein.

Die Redensart: "Zwei Fliegen mit einer Klappe", würde auf diesen Sachverhalt ebenfalls ganz gut passen.

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