Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei

BPOL-H: Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei
02.09.2019 – 13:49, Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover, Hannover (ots)

Bundespolizei

Flughafen Hannover:

Im Zeitraum vom 30.08.2019 bis zum 31.08.2019 konnte die Bundespolizei gleich sechs offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

   1) Am 30.08.2019 wurde ein 31-jähriger rumänischer 
      Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen   
      Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest ermittelt und 
      festgenommen. Er ist des Wohnungseinbruchsdiebstahls und 
      weiterer Diebstahlshandlungen verdächtig. Der Angeklagte 
      erschien trotz Ladung nicht zum Gerichtstermin. Aufgrund dessen
      erließ die zuständige Justizbehörde einen 
      Untersuchungshaftbefehl. Zur Sicherung der 
      Haftrichtervorführung erfolgte die Einlieferung in das 
      Polizeigewahrsam Hannover. 
   2) Am 31.08.2019 konnte eine 28-jährige türkische Staatsangehörige
      mit dem Flugziel Istanbul durch Zahlung von 119,- EUR 
      (inklusive Kosten) eine dreitägige Erzwingungshaft abwenden. 
      Nach begangener Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer 
      Geldbuße in Höhe von 80,-EUR , beglich sie diese nicht und 
      missachtete auch die Ladung zum Haftantritt. 
   3) Am 31.08.2019 trat ein 30-jähriger Deutscher seinen geplanten 
      Flug nach Istanbul nicht an, sondern wurde in die 
      Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der polizeilich 
      schon mehrfach in Erscheinung Getretene zahlte nach 
      Verurteilung wegen Bedrohung seine Geldstrafe in Höhe von 
      4.000,-EUR nicht. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgt nunmehr die 
      Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. 
   4) Am 31.08.2019 erfolgte die Verhaftung eines 37-jährigen 
      tunesischen Fluggastes mit der Destination Istanbul. Nach der 
      begangener Straftat Betrug zahlte der die auferlegte Geldstrafe
      in Höhe von 375,-EUR nicht vollständig und entzog sich im 
      weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch Zahlung von 
      122,-EUR (inklusive Kosten) konnte seine dreitägige 
      Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. 
   5) Der Bruder eines am 31.08.2019 Verhafteten 35-jährigen Serben 
      bewahrte den Betroffenen vor Antritt einer 50-tägigen 
      Ersatzfreiheitsstrafe.  Der Fluggast wurde bei der 
      grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus NIS (Serbien) 
      ermittelt und verhaftet. Nach Verurteilung wegen Betrug in vier
      Fällen zahlte er die Geldstrafe in Höhe von 500,-EUR nicht und 
      trat die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls nicht an. 
   6) Ebenfalls am 31.08.2019 konnte ein Haftbefehl bei einem 
      37-jährigen serbischen Staatsangehörigen mit Flugziel NIS 
      (Serbien) vollstreckt werden. Nach versuchtem 
      gemeinschaftlichem Diebstahl konnte durch Zahlung der offenen 
      Geldstrafe in Höhe von 1.400,-EUR eine 70-tägige 
      Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. 

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Frank Steigerwald
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