190902-4-K/BAB/AC Autobahnpolizisten stoppen „rollende Bombe“ auf A 44

POL-K: 190902-4-K/BAB/AC Autobahnpolizisten stoppen "rollende Bombe" auf A 44
02.09.2019 – 17:25, Polizei Köln, Köln (ots)

Am Samstagmittag (31. August) haben Beamte der Autobahnpolizei Köln bei einer Verkehrskontrolle auf der A 44 nahe der Anschlussstelle Lichtenbusch bei Aachen einen Volltreffer gelandet: Nicht nur, dass der Fahrer (50) des aus Belgien kommenden DAF-Sattelzugs keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Auf seiner Ladefläche stellten die Spezialisten der Schwerlastgruppe insgesamt 11.000 Liter Gefahrgut fest. Unversteuert, ungesichert, und dilettantisch getarnt.

Gegen 11.30 Uhr hatten die Polizisten den Lkw auf den Rastplatz Königsberg geleitet und sich an den Fahrer gewandt. Der 50-Jährige behauptete prompt, "leer" zu sein. Als wirklich leer hingegen erwies sich jedoch nur der Schacht für seine Fahrerkarte. Dem starken Ölgeruch folgend, verlangten die Polizisten sodann Einblick auf die Ladefläche. Scheinheilig öffnete der Verdächtige die hinteren Türen und verwies auf dort stehende, offensichtlich leere 1000-Liter-Kunststoffcontainer in Gitterkäfigen (sogenannte IBC).

Nur widerwillig kam er der Aufforderung nach, die Seitenwand zu öffnen. Und hier präsentierten sich den Beamten dann 11 mit Heizöl randvoll beladene Container. Die Vorderen waren erkennbar undicht, und unaufhörlich tropfte Öl von der Ladefläche. Da sich während der Kontrolle Öllachen unter dem Auflieger bildeten, informierten die Polizisten die Feuerwehr. Just in diesem Moment griff sich der Ertappte ans Herz und begann schwer zu atmen. Folgerichtig wurde ein Rettungswagen mitbestellt, in dem der 50-Jährige von der Kontrollstelle in ein Krankenhaus gefahren wurde.

Da er zuvor hinsichtlich des verdeckt transportierten Heizöls keinen Versteuerungsnachweis vorlegen konnte, zogen die Beamten die Zollfahndung hinzu. Unumwunden stellte der Zoll das komplette Fahrzeug sicher.

Wiederholt war der 50-Jährige in der Vergangenheit bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt worden. Deshalb und wegen des festgestellten Umweltdelikts muss er sich nun ebenso wie sein deutscher Auftraggeber in Strafverfahren verantworten. Dazu kommen weitere Anzeigen nach Gefahrgutrecht, unter anderem auch gegen den Befüller in Belgien. Des Weiteren legten die Beamten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften sowie wegen schwerwiegender technischer Mängel - ebenfalls gegen den Fahrer und den Unternehmer - vor. (cg)

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