05.09.2019 – 09:51, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 22.30 Uhr hatten in Eislingen ein Ford-Fahrer und gegen 23.15 Uhr in Heiningen ein VW-Fahrer zu viel Alkohol intus. Sie müssen mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und zwei Punkten im Zentralregister rechnen.
Deutlich zu viel Alkohol intus hatte gegen 21.30 Uhr ein 47-Jähriger in Göppingen. Der Mann musste seinen Führerschein gleich abgeben. Ihn erwartet eine Strafanzeige.
Hinweis der Polizei: Im Straßenverkehr wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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