13.09.2019 – 08:35, Bundespolizeiinspektion Rostock, Rostock (ots)
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen einen 72-Jährigen vor, so die Eintragungen im Fahndungssystem, die durch Bundespolizisten bei der Kontrolle des Mannes am 12. September 2019 gegen 19:00 Uhr in der Vorhalle des Rostocker Hauptbahnhofes festgestellt werden konnten. Zum einen suchte die Staatsanwaltschaft München den Mann wegen Körperverletzung. Hier war noch eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zu verbüßen. Der zweite Haftbefehl, ebenfalls ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft München, sah die Zahlung einer Geldstrafe von 2.760 Euro, wegen einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund von Hausfriedensbruch, vor. Darüber hinaus beliefen sich die Kosten des Verfahrens auf 979,90 Euro. Der Mann wurde noch am selben Tag durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nicht besser erging es einem 27-Jährigen, der den Bundespolizisten im Seehafen Rostock bei einer Kontrolle in der Nacht des 13. September 2019 gegen 02:00 Uhr als Mitinsasse eines aus Dänemark kurz zuvor eingereisten Kleintransporters auffiel. Bei der Kontrolle konnte er den Beamten keine Identitätspapiere vorliegen. Bei der Ermittlung der Identität kam zusätzlich ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg zum Vorschein. Wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls war eine Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro fällig. Da er diese vor Ort nicht zahlen konnte, erfolgte die Einlieferung des Mannes, zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen, in die Justizvollzugsanstalt.
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