+++Wohnungseinbruchsdiebstahl+++Brand von Mülltonnen+++Ordnungswidrigkeitenverfahren++

POL-OL: +++Wohnungseinbruchsdiebstahl+++Brand von Mülltonnen+++Ordnungswidrigkeitenverfahren++
14.09.2019 – 17:48, Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland, Oldenburg (ots)

++ Wohnungseinbruchsdiebstahl ++

Zu einem dreisten Wohnungseinbruchsdiebstahl kam es am 13.09.2019 im Tatzeitraum zwischen 18:45 Uhr und 23:10 Uhr im Wacholderweg in Oldenburg. Während die Geschädigte sich im Wohnzimmer aufhält und fernsieht, versuchen bislang unbekannte Täter zunächst die Terrassentür des Schlafzimmers aufzuhebeln. Als dies offensichtlich misslang gelangen die Täter durch das auf "Kipp" stehende Fenster ins Schlafzimmer. Neben einer geringen Menge an Bargeld wird insbesondere Goldschmuck entwendet. Der oder die Täter können unerkannt über die Terrasse in unbekannte Richtung flüchten.

Zeugenhinweise nimmt die Polizei telefonisch unter 0441-7904215 entgegen. (1097947)

++ Brand von Mülltonnen ++

Aus bislang unbekannter Ursache geraten am 13.09.2019, gegen 20:39 Uhr, drei Mülltonnen in der Moslestraße in Oldenburg in Brand. Die Mülltonnen standen direkt an einer Hauswand unterhalb eines kleinen Dachüberstands. Ein im Mehrfamilienhaus anwesender Bewohner konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten rechtzeitig evakuiert werden, sodass nur Sachschäden entstanden sind. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. (1097513)

++ Ordnungswidrigkeitenverfahren ++

Am Vormittag des 14.09.2019, gegen 10:30 Uhr, wurde der hiesigen Polizeidienststelle eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern auf dem Schlossplatz gemeldet. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen die beiden alkoholisierten Kontrahenten an. Ermittlungen vor Ort ergaben keine Hinweise auf Straftaten. Aufgrund der aggressiven Grundstimmung Beider wurden gegen den 22-Jährigen und den 23-Järigen Platzverweise für die Innenstadt erteilt. Diesem kam der 22-jährige Oldenburger jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, sodass dieser zunächst zur Durchsetzung des Platzverweises der Polizeidienststelle zugeführt wurde. Dort beruhigte sich der Mann und wurde anschließend aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Da der Oldenburger dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachgekommen ist, wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; ihn erwartet nun ein Bußgeld im dreistelligen Bereich.

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