17.09.2019 – 15:35, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Am Dienstag, dem 17.09.2019, führte die Kreispolizeibehörde Mettmann erneut einen Schwerpunkteinsatz zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr durch. Mehr als 40 Einsatzkräfte, darunter Beamtinnen und Beamte aus der Kreispolizeibehörde Mettmann, tatkräftig unterstützt von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Köln, waren dazu in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr in den Städten Ratingen, Hilden und Langenfeld tätig, um dort gezielt das Verhalten von Fußgängern und Radfahrern zu kontrollieren. Gleichzeitig ahndeten die Polizisten aber auch Verstöße von Kraftfahrzeugführerinnen und -führern, die die allgemein als schwächer bekannten Verkehrsteilnehmer behinderten oder sogar gefährdeten. Thematisch begleitet wurden diese Kontrollmaßnahmen von einem polizeilichen Präventionsstand in der Hildener Fußgängerzone (Alter Markt / Mittelstraße), unter Beteiligung der örtlichen Sicherheitspartner/-innen des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit, die dort von 10.00 bis 12.00 Uhr Informationen zur besseren Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern vermittelten.
Das repressive Ergebnis des heutigen "Projekt Korrekt"-Aktionstages zeigt sich in Zahlen insgesamt wie folgt:
21 Anzeigen und 64 Verwarnungsgelder gegen Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrzeugführer wegen diverser Verkehrsverstöße (insbesondere Verstöße gegen das Handyverbot, Gurtverstöße, Fehler beim Abbiegen, Vorfahrtverstöße)
Auf die eingerichteten polizeilichen Kontrollbereiche in den einzelnen Städten verteilten sich vorgenannte Maßnahmen wie folgt:
Ratingen: 7 Anzeigen und 24 Verwarnungsgelder
Hilden: 1 Anzeige und 25 Verwarngelder
Langenfeld: 13 Anzeigen und 15 Verwarngelder
Ein heute besonderer, in Zukunft aber erwartungsgemäß leider nicht mehr ganz so ungewöhnlicher Verkehrsvorfall, ereignete sich gegen 10.50 Uhr in der Fußgängerzone am Marktplatz in Ratingen-Mitte. Dort trafen im "Projekt Korrekt" eingesetzte Beamte auf einen 53-jährigen Düsseldorfer, der in der Fußgängerzone verbotswidrig auf einem e-Scooter der Marke Xiaomi unterwegs war. Für seinen Elektro-Tretroller konnte er zudem keine gültige Betriebserlaubnis vorweisen. Zwar war am Roller ein saisonal gültiges Versicherungskennzeichen angebracht, dieses konnte aber beim Abschluss der Versicherung, mangels gültiger Betriebserlaubnis, wahrscheinlich nur unter Abgabe falscher Angaben zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (BbHG) erworben werden. Weitere polizeiliche Überprüfungen bestätigten dann auch sehr schnell, dass der benutzte Elektro-Tretroller Xiamo Mi365 (mit einer BbHG von mehr als 20 km/h) nicht von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15. Juni 2019 erfasst wird und deshalb auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden darf. Da der 53-Jährige folglich mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf öffentlicher Verkehrsfläche unterwegs war, legte die Polizei eine entsprechende Anzeige gegen den Düsseldorfer vor. Weitere Ermittlungen zum Versicherungsabschluss dauern aktuell noch weiter an.
--- Hintergrundinformationen zum "Projekt Korrekt" ---
Die Kreispolizeibehörde Mettmann führte heute bereits den zweiten Kontrolltag in diesem Jahr durch, der innerhalb des 2012 initiierten "Projekt Korrekt" zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern stattfand, welches für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen soll. Fußgänger und Radfahrer besitzen nun einmal "keine Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.
Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit erkennbar stärkerem Fahrradverkehr
- Ratingen - Hilden und - Langenfeld.
Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg).
--- Schwerpunktkontrollen ---
Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch.
--- Zielsetzung ---
Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Fehlverhalten gegenüber "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch diese gefährdeten Personen selber bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: "Fußgänger und Radfahrer besitzen keine Knautschzone!" ... und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen.
--- Beratung vor Ort ---
Parallel zu diesen verstärkten Verkehrskontrollen informiert die Polizei im Rahmen ihrer Schwerpunkteinsätze auch immer wieder an Info-Ständen über das verkehrssicherere Verhalten von Fußgängern und Radfahrern. Bei diesen Beratungen stehen insbesondere die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sowie der Gebrauch Licht reflektierender Materialien für eine bessere Erkennbarkeit von Fußgänger und Radfahrer im Vordergrund. Die polizeilichen Präventionsstände werden dabei, wie auch am heutigen Tag, immer wieder von den Sicherheitspartnern/-innen des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit (ASS!) begleitet.
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