17.09.2019 – 11:17, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Iserlohn (ots)
In Iserlohn musste die Polizei bereits mehrere Fahrer aus dem Verkehr ziehen, weil sie die Regeln nicht beachteten. Der letzte fiel einer Polizeistreife am heutigen Dienstagmorgen um 1 Uhr am Alten Rathausplatz auf. Die Polizei stoppte ihn bereits zum zweiten Male. Und beide Male hatte er kein Versicherungskennzeichen.
Das ist keine bloße Ordnungswidrigkeit: Wegen "Fahrens ohne Versicherungsschutz" hat er eine Straftat begangen. Nach der ersten Kontrolle kann wohl kaum noch von "Fahrlässigkeit" die Rede sein. Das heißt, es droht eine empfindliche Geld- oder eine Haftstrafe. Es gibt Punkte in Flensburg und möglicherweise verhängt das Gericht auch ein generelles Fahrverbot auf Zeit.
Wer einen Unfall verursacht, der haftet im vollen Umfang für die Schäden.
Auf dem Elektro-Kleinstfahrzeug gelten dieselben Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Der 18-Jährige, der auf Schlangenlinie durch die Stadt rollert, ist seinen Führerschein gleich wieder los. Es gilt Handyverbot am Lenker! Andere Personen mitzunehmen, ist verboten. Handzeichen geben beim Abbiegen. Maximales Tempo: 20 km/h. Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Ohne Radweg ist die Straße zu nutzen.
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