20.09.2019 – 11:29, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz (ots)
Am Donnerstag (19. September 2019) und Freitag (20. September 2019) wurden auf der BAB 4 bei Görlitz drei Staatsangehörige aus der Ukraine, ein Mann aus Indien (38), ein Mann aus Ghana (30) und ein weiterer Mann aus Georgien (31) von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen.
In fast allen Fällen lautet der Vorwurf gleich: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz!
Für drei ukrainische Männer (32, 34 u. 41) war die Reise ins Bundesgebiet bereits mit der Kontrolle beendet, hier ergab sich der Verdacht der Schwarzarbeit. Demnach wollten zwei der Männer nach Paris reisen, um dort ohne Genehmigung als Trockenbauer zu arbeiten. Auch der dritte Ukrainer (32) konnte keine Genehmigung für eine legale Arbeitsaufnahme vorweisen, er hatte den Plan in München auf einer Baustelle anzuheuern.
Den Ukrainern wurde das Reiserecht aberkannt und ein Einreiseverbot bis September 2021 gegen sie angeordnet. Inzwischen erfolgte die Zurückschiebung der Männer in die Republik Polen.
Den 38-Jährigen aus Indien und den 30-Jährigen aus Ghana nahmen die Beamten ebenfalls auf der BAB 4 fest. Der 38-jährige hatte die Absicht nach Warschau zu reisen, der 30-Jährige gab an, nach Breslau zu wollen. Während der Inder mit gültigen Pass ohne notwendigen Aufenthaltstitel unterwegs war, führte der aus Ghana stammende Mann neben seinem gültigen Reisepass zumindest eine seit Juni 2019 abgelaufene polnische Aufenthaltsgestattung mit sich. Hier ergab eine Anfrage bei den polnischen Behörden, dass über eine beantragte Verlängerung der Aufenthaltsgestattung noch nicht beschieden wurde.
Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen folgten im Anschluss durch die Ausländerbehörde Görlitz
Den Höhepunkt stellte die Festnahme eines 31- jährigen Georgiers dar. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg nach ihm fahndete.
Der als Insasse eines Reisebusses festgestellte Mann war durch das Amtsgericht Lüneburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahl zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 114 Tagen oder Zahlung von aufgerundet 1300 Euro verurteilt worden. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte endete seine Reise folglich in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt.
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