26.09.2019 – 08:52, Polizei Bonn, Bonn (ots)
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Die Entnahme einer Blutprobe war eine der Folgen für einen 27-Jährigen, der am Donnerstagmorgen (26.09.2019) gegen 04:25 alkoholisiert auf einen E-Scooter unterwegs war. Ausgerechnet vor dem Polizeipräsidium auf der Konigswinterer Straße befuhr der Mann verbotenerweise den Gehweg in Richtung Kreisverkehr Landgrabenweg. Als eine Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf den 27-Jährigen anhielt und kontrollierte fiel den Beamten starker Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes auf. Ein freiwilliger Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,7 Promille. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobe an und stellten außerdem seinen Führerschein sicher. Den 27-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:
- Bei der Benutzung von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
Was darf ich und was darf ich nicht? Rechtliche Infos und Hinweise zu E-Scootern hat die Bonner Polizei in einem Faltflyer zusammengestellt, der auf der Internetseite bonn.polizei.nrw zum Download angeboten wird und sich auch im Anhang dieser Meldung befindet.
Direktlink: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass
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