30.09.2019 – 08:57, Polizei Bonn, Bonn (ots)
Gleich zwei Fälle von Trunkenheit im Verkehr im Zusammenhang mit E-Scootern beschäftigte die Bonner Polizei am Wochenende in Bad Godesberg:
In der Nacht zu Samstag (28.09.2019) fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Bonner Polizei ein E-Scooter-Fahrer auf der Winterstraße auf, der in Richtung Burgstraße auf dem Gehweg unterwegs war. Zu der hierbei festgestellten unsicheren Fahrweise des 17-jährigen Jugendlichen kam dann bei der anschließenden Überprüfung die Wahrnehmung von Alkoholgeruch in der Atemluft hinzu. Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,1 Promille ergeben hatte, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Die Entnahme eine Blutprobe war auch die Folge für einen 20-Jährigen, der Sonntag (29.09.2019), gegen 03:14 Uhr, in Höhe Godesberger Straße/Südstraße den gemeinsamen Geh- und Radweg in Richtung Martin-Luther-Straße befuhr. Die Beamten hielten den 20-Jährigen, der durch Schlangenlinien aufgefallen war, an. Der Verdacht des Alkoholkonsums bestätigte sich nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholvortest. Das Ergebnis war rund 1,6 Promille. Der E-Scooter Fahrer musste die Beamten ebenfalls zur Bad Godesberger Wache begleiten, dort wurde ihm von einem Arzt die Blutprobe entnommen.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weitergehenden Ermittlungen zu den beiden Fällen.
Die Bonner Polizei weist angesichts der geschilderten Sachverhalte noch einmal darauf hin, dass für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Auto und Motorradfahrer.
Weitere Hinweise zum Thema sind zusammen mit einem Info-Flyer unter https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass dargestellt.
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