01.10.2019 – 07:51, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am gestrigen Montag wurde durch die Bundespolizei ein 17-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme wegen Brandstiftung eines Kindesgartens ausgeschrieben war.
Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise des jungen Deutschen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Mettmann hatte den Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal wieder in Vollzug gesetzt, weil der 17-Jährige gegen eine der Auflagen verstoßen hatte. Das Amtsgericht Wuppertal hatte im November 2018 gegen den jungen Mann aufgrund sechsfachem Diebstahl sowie Brandstiftung Untersuchungshaftbefehl angeordnet. Dieser wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, indem dem in Erkrath lebenden Jugendlichen sechs Auflagen erlegt wurden, wie zum Beispiel regelmäßig die Schule zu besuchen. Aufgrund seines Verstoßes gegen eine der Auflagen wurde die Haftverschonung im Juli 2019 widerrufen. Des Weiteren hatte das Amtsgericht Wuppertal den Mann zur Festnahme aufgrund eines weiteren Untersuchungshaftbefehls ausgeschrieben. Hier soll der 17-Jährige im Juli 2019 gemeinschaftlich versucht haben die Scheibe eines Kindergartens mit einem Pflasterstein einzuwerfen, um in das Gebäude einzudringen. Da dieser Versuch jedoch misslang, setzen die Täter Kissen in Brand. Durch die Brandlegung wurde das Gebäude nahezu völlig zerstört. Der Gesuchte wurde nach Ankunft aus Pristina dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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