04.10.2019 – 14:23, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Mettmann ---
Am Dienstagmittag des 01.10.2019, gegen 12.50 Uhr, parkte ein silberner PKW Nissan Micra auf dem Kundeparkplatz eines Discounters an der Flurstraße 20 in Mettmann, nur wenige Meter vom Haupteingang des Geschäftes entfernt. Während die 45-jährige Nissan-Fahrerin in ihrem Wagen saß und gerade den Kassenzettel ihrer Einkäufe kontrollierte, bemerkte sie eine Kollision mit ihrem stehenden Fahrzeug. Zeitgleich sah sie einen weißen PKW Fiat 500 (neues Modell) davonfahren, der ihr Fahrzeug offenbar gerade in der Vorbeifahrt gestreift hatte. Dessen ungeachtet verließ die Fahrerin des Fiats den Kundenparkplatz in Richtung Flurstraße. Die Nissan-Fahrerin stellte bei einer sofortigen Nachschau einen nicht unerheblichen Sachschaden (ca. 1.000,- Euro) an der hinteren Stoßstange ihres Micras fest und verständigte die Polizei. Die Fahrerin des flüchtigen Fiats beschrieb sie dabei als etwa 80-jährige Seniorin, mit schmaler Figur und kurzen, krausen, grauen Haaren. Zwar konnte die Geschädigte auch ein Mettmanner Kennzeichen des Fiats erkennen und der Polizei benennen, jedoch scheint dabei zumindest in Teilen der Buchstaben- und Zahlenkombinationen ein Ablesefehler vorzuliegen. Die polizeilichen Ermittlungen dazu dauern an. Nach Hinweisen der 45-Jährigen soll es auch mindestens einen männlichen, leider namentlich unbekannten Zeugen geben, welcher den Unfall beobachtete. Dieser Zeuge wird dringend gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Weitere sachdienliche Hinweise, Zeugenmeldungen und auch eine eigenständige Meldung der gesuchten Fiat-Fahrerin, nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
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Telefon: 02104 / 982-1010
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