06.10.2019 – 09:48, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Sandkrug. Am 05.10.2019, um 00:05 Uhr beabsichtigte eine Funkstreifenwagenbesatzung in Sandkrug einen Rollerfahrer zu kontrollieren. Dieser entzog sich zunächst jedoch der Kontrolle über einen Fußweg. Im weiteren Verlauf konnte der Rollerfahrer erneut angetroffen werden und schließlich auch einer Kontrolle unterzogen werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der 22jährige Rollerfahrer aus der Gemeinde Hatten nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und zudem den Roller eines Freundes ohne dessen Wissen nutzte. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
+++
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Wildeshausen. Am 04.10.2019, um 23:30 Uhr wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Wildeshausen auf dem Westring festgestellt, dass ein 37jähriger Fahrer eines VW Polo aus der Gemeinde Goldenstedt nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
+++
Fahren unter Alkoholeinfluss
Wildeshausen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 05.10.2019, um 05:30 Uhr in Wildeshausen auf dem Nordring stellte sich heraus, dass der 21jährige Fahrer eines Ford Fiesta aus Bremen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Mit einem Wert von 0,86 Promille erwartet ihn nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
+++
Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel
Wildeshausen. Am 06.10.2019, um 01:35 Uhr wird in Wildeshausen auf dem Westring bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Fahrer eines Skoda unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Bei dem 18jährigen Fahrer aus Cloppenburg wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Telefon: 04221-15590
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de