09.10.2019 – 15:13, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz (ots)
Ludwigsdorfer Bundespolizisten nahmen am Dienstag, den 08. Oktober 2019 gleich vier mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. Keiner der Gesuchten konnte seine Geldstrafe begleichen, es folgte die Einlieferung in die nächste Justizvollzugsanstalt.
Gegen 07:00 Uhr kontrollierten die Beamten an der Stadtbrücke in Görlitz die Insassen eines international verkehrenden Linienbusses von Brüssel nach Warschau. Bei der Überprüfung eines 29-Jährigen, stellten die Fahnder fest, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem polnischen Staatsangehörigen fahndete. Der aus Lodz stammende Mann war wegen Erschleichens von Leistungen und wegen Beleidigung rechtskräftig durch das Amtsgericht Karlsruhe zu Geldstrafen verurteilt worden. Da der junge Mann die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 860,00 Euro nicht begleichen konnte, muss er jetzt für 70 Tage hinter Gitter.
Nach einem 25-jährigen Georgier, bei dem es sich ebenfalls um einen Insassen des zwischen Brüssel und Warschau verkehrenden Linienbusses handelte, suchte die Staatsanwaltschaft München. Wegen des Erschleichens von Leistungen hatte das Amtsgericht München ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 320,00 Euro verurteilt. Auch ihm blieb ein Gefängnisaufenthalt nicht erspart, da er nicht zahlen konnte
An der BAB 4 Anschlussstelle Kodersdorf nahmen die Bundespolizisten gegen 09:00 Uhr einen 29-jährigen Polen fest. Die Überprüfung seiner Personalien hatte ergeben, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit August 2017 nach ihm fahndete. Das Amtsgericht Gotha verurteilte ihn bereits im Februar 2017 per Strafbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 Euro bzw. 65 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
Um kurz vor 11:00 Uhr gelang den Fahndern die vierte Feststellung. Dieses Mal endete an der Anschlussstelle Görlitz die Reise eines 36-Jährigen. Nach ihm suchte die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Juli 2016. Das Amtsgericht Bielefeld hatte den georgischen Staatsangehörigen wegen Diebstahls per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 700,00 Euro bzw. 40 Tagen Ersatzfreiheitstrafe verurteilt.
Sowohl der 29-Jährige, als auch der 36-Jährige konnten die geforderten Geldstrafen nicht begleichen und wurden der Justizvollzugsanstalt in Görlitz zugeführt.
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