BPOLI BHL: Gesucht wegen versuchtem Tötungsdelikt – 32-Jähriger bei Kontrolle auf Autobahn festgenommen

BPOLI BHL: Gesucht wegen versuchtem Tötungsdelikt - 32-Jähriger bei Kontrolle auf Autobahn festgenommen
14.10.2019 – 10:23, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Bad Gottleuba / schöna (ots)

Am Sonntagmorgen (13.10.2019) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel die Insassen eines aus Tschechien kommenden PKW. Das Fahrzeug war den Einsatzkr4;ften gegen 00:05 Uhr auf der A17 aufgefallen. Die Überprüfung eines im Fahrzeug befindlichen albanischen Staatsangehörigen (32) verlief zunächst ergebnislos. Bei einer intensivieren Überprüfung des 32-Jährigen stellten die Bundespolizisten fest, dass der 32-Jährige geheiratet hatte und dabei den Nachnamen seiner Frau annahm. Eine Überprüfung seiner ursprünglichen Personalien ergab, dass der 32-Jährige wegen versuchten Totschlages mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht wird. Der 32-Jährige wird dringend verdächtigt, dass er im November 2016 versuchte, mit einem Komplizen, eine dritte Person mittels Schusswaffe zu töten.

Die Bundespolizisten nahmen am Sonntag bei ihren Kontrollen auf der A17 noch vier weitere Personen fest, welche mit einem Haftbefehl gesucht wurden. Eine 38-jährige Bulgarin, welche wegen Diebstahls verurteilt wurde, und ein rumänischer Staatsangehöriger (57), der wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt wurde, konnten die noch offenen Geldstrafen bezahlen und weiterreisen. Ebenso konnte eine 32-jährige Rumänin ihre Fahrt fortsetzen, nachdem sie die noch offene Geldstrafe (800,- Euro) wegen Diebstahls beglichen hatte. Für einen 37-jährigen Deutschen ging es von der Autobahn auf direktem Weg ins Gefängnis. Der 37-Jährige verbüßt jetzt eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Sachbeschädigung, da er die noch offene Geldstrafe (700,- Euro) nicht bezahlte.

Am Sonntagnachmittag kontrollierten die Beamten am Bahnhof Schöna einen 43-jährigen Deutschen. Der 43-Jährige wurde im November 2018 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, welcher er bisher noch nicht bezahlte hatte. Da er die Geldstrafe auch jetzt nicht begleichen konnte, bezahlte ein Bekannter von ihm die Geldstrafe (3.000,- Euro) auf einem Polizeirevier in Leipzig ein und bewahrte denn 43-Jährigen somit vor einem Aufenthalt im Gefängnis.

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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
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