Schockanrufe im Bereich Murnau am Staffelsee und Weilheim in Oberbayern – Polizei kann in einem Fall in letzter Sekunde Geldübergabe verhindern –
17.10.2019, PP Oberbayern Süd
Schockanrufe im Bereich Murnau am Staffelsee und Weilheim in Oberbayern - Polizei kann in einem Fall in letzter Sekunde Geldübergabe verhindern -
MURNAU AM STAFFELSEE, LKR. GARMISCH-PARTENKIRCHEN/WEILHEIM IN OBERBAYERN. Am Dienstagmittag, 8. Oktober 2019, wurde ein älteres Ehepaar telefonisch von einer unbekannten Täterin kontaktiert und eine Notlage im Verwandtenkreis vorgetäuscht. Die Geschädigten wurden davon überzeugt, einen fünfstelligen Betrag zu übergeben, was jedoch durch Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Zusammenarbeit mit Kollegen der Landespolizeidirektion Salzburg verhindert werden konnte. In einem weiteren Fall übergab ein Geschädigter im Bereich Weilheim einen fünfstelligen Bargeldbetrag an einen Unbekannten. Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führt die weiteren Ermittlungen.
Gegen Mittag wurde am Dienstag, den 8. Oktober 2019, ein älteres Ehepaar aus dem Bereich Murnau am Staffelsee von einer unbekannten Täterin telefonisch kontaktiert. In dem Telefongespräch, einem sogenannten „Schockanruf“, wurde den Geschädigten eine akute Notlage in deren Verwandtschaft vorgetäuscht und in diesem Zusammenhang die Übergabe von Bargeld gefordert. Aufgrund des von der Anruferin erzeugten Drucks und deren Überzeugungskraft gingen die Geschädigten von dieser Notlage aus und begaben sich mit einem fünfstelligen Bargeldbetrag auf den Weg nach München und später weiter nach Salzburg, um dort das Geld zu übergeben. Bereits im Vorfeld hatten die Geschädigten zwei Überweisungen im vierstelligen Bereich ins europäische Ausland getätigt.Nur durch die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit der Polizeiinspektion Murnau am Staffelsee, dem Kriminaldauerdienst und dem Fachkommissariat für Betrugsdelikte der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim, der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben sowie der Landespolizeidirektion Salzburg konnte letztendlich die Übergabe des Bargelds in Salzburg verhindert werden.Am Dienstag, den 15. Oktober, kam es am späten Vormittag im Bereich Weilheim in Oberbayern zu einem weiteren Fall. Einem älteren Mann wurde in einem Telefongespräch sehr glaubhaft der Kauf einer Immobilie vorgegaukelt. Die Anruferin gab sich als seine Schwiegertochter aus. Deshalb übergab der Senior einer unbekannten männlichen Person einen fünfstelligen Bargeldbetrag in dem Glauben, der Schwiegertochter zu helfen.
Die Polizei rät gerade in diesem Zusammenhang erneut: Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte, Rechtsanwälte) oder Verwandte ausgeben und dramatische Notlagen schildern. Rufen Sie die betreffenden Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Das Gleiche gilt für Anrufe von Behörden. Rufen Sie zurück, nachdem Sie die entsprechende Telefonnummer selbst herausgesucht haben. Geben Sie am Telefon grundsätzlich keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen heraus. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Gehen Sie nicht auf Geldforderungen ein! Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen zunächst Rücksprache mit Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen. Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Benutzen Sie hierfür den Notruf 110. Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer solcher Betrüger geworden sind. Durch eine schnelle Meldung des Vorfalls unterstützen Sie die Ermittlungen der Polizei.