23.10.2019 – 15:30, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Heiligenhaus ---
Am Montag (21. Oktober 2019), gegen 16 Uhr, parkte der Halter eines Skoda Roomster seinen Wagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Rheinlandstraße in Heiligenhaus. Um 17 Uhr, stellte er seinen Wagen wieder zu Hause ab und bemerkte Lackkratzer am linksseitigen Fahrzeugheck sowie blauen Fremdlackabrieb. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Mettmann ---
Am Mittwoch (16. Oktober 2019), zwischen 08:40 Uhr und 14:30 Uhr, parkte der Fahrer eines weißen Audi A5 den Wagen in unbeschädigtem Zustand auf dem S-Bahn Parkplatz "Stadtwald" in Mettmann. Als er wenig später zu Hause war, bemerkte er einen Kratzer am linken Heck, der vorher nicht da war. Der Unfallverursacher ermöglichte keine Schadensregulierung. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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