191024-3. Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen in Hamburg-Rahlstedt mit Sicherstellung größerer Bargeldsummen

POL-HH: 191024-3. Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen in Hamburg-Rahlstedt mit Sicherstellung größerer Bargeldsummen
24.10.2019 – 10:39, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)
Zeit: 	23.10.2019, 06:00 Uhr
Orte: 	a) Hamburg-Rahlstedt, Hoffmannstieg
	b) Hamburg-Rahlstedt, Grunewaldstraße 

Kriminalbeamte des Drogendezernats (LKA 68) haben gestern Morgen zwei Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln gegen zwei Männer vollstreckt. Statt Rauschgift stellten sie insgesamt ca. 170.000 Euro Bargeld sicher.

Bereits im April hatten Zivilfahnder des Polizeikommissariats 38 (PK 38) einen 36-jährigen Montenegriner und einen 38-jährigen Deutschen bei einem mutmaßlichen Drogenhandel beobachtet. Die Männer waren daraufhin nach einem erfolglosen Fluchtversuch vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt worden. Anschließend waren sie mangels Haftgründen von der Polizei entlassen worden.

Gestern Morgen vollstreckten die Ermittler des LKA 68 zwei von der Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnanschriften der mutmaßlichen Rauschgifthändler in Rahlstedt. Hierzu waren in der Wohnung des montenegrinischen Staatsangehörigen auch Beamte der Spezialeinheit (LKA 24) eingesetzt.

In der Wohnung des 36-Jährigen, der Sozialleistungen empfangen soll, fanden die Beamten rund 45.500 Euro Bargeld sowie hochwertigen Schmuck und zwei Luxus-Armbanduhren. Darüber hinaus stellten die Polizisten unter anderem eine Feinwaage und zwei Schreckschusswaffen sicher. Betäubungsmittel wurden nicht aufgefunden.

Die Durchsuchung der Wohnung des 38-Jährigen führte ebenfalls nicht zum Auffinden von Drogen. Hier stießen die Ermittler jedoch auf Bargeld in Höhe von etwa 124.500 Euro. Da die Herkunft der Geldsumme ungeklärt war, stellten sie das Geld sicher.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hamburg leiteten die Beamten jeweils ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen die Beschuldigten ein.

Die Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der sichergestellten Vermögenswerte, dauern an.

Da weiterhin keine Haftgründe für die Verdächtigen vorlagen, verblieben sie auf freiem Fuß.

Ka.

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