4 Personen mit Verdacht auf CO-Vergiftung in Krankenhäuser gebracht


19.11.2019, PP Oberbayern Süd
4 Personen mit Verdacht auf CO-Vergiftung in Krankenhäuser gebracht
POLLING, LKR. MÜHLDORF AM INN. Vier Personen wurden am Montag, 18. November 2019, von der Feuerwehr aus einem Einfamilienhaus in Polling gerettet und mit Verdacht auf Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Krankenhäuser gebracht. Nach erster Einschätzung des Rettungsdienstes besteht bei den Verletzten glücklicherweise keine Lebensgefahr. Die Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn übernahm die Untersuchungen in dem Fall.
Gegen 12.20 Uhr wurde am Montagmittag von der Integrierten Leitstelle (ILS) die Meldung über einen Einsatz mit verletzten Personen an die Polizeieinsatzzentrale weitergegeben. Beim Eintreffen der ersten Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Mühldorf waren von den Helfern der eingesetzten Feuerwehren aus Mühldorf, Polling, Teising und Tüßling bereits vier Personen aus dem Einfamilienhaus in der Rottstraße in Polling geborgen worden. Zwei 69 und 45 Jahre alte Frauen kamen mit Rettungshubschraubern in Kliniken in der Region, zwei Männer (49 und 73) wurden per Rettungsfahrzeugen ebenfalls in Krankenhäuser gebracht. Bei den Verletzten besteht der Verdacht auf eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, die nach Einschätzung des Rettungsdienstes bei allen Personen zum Glück aber nicht akut lebensbedrohlich zu sein scheint. Die Untersuchungen zur Ursache wurden von der Kriminalpolizei Mühldorf übernommen. Den bisherigen Ermittlungen der Beamten und Messungen der Feuerwehr zufolge, kam es in dem Anwesen zu einer erhöhten, gefährlichen Konzentration von Kohlenmonoxid. Das unsichtbare, farb- und geruchslose Gas kann zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und bis hin zum Tod führen. Ein Defekt an der Heizungsanlage im Keller des Hauses oder am Kamin dürfte zu dem Unfall geführt haben. Um dies zu bestätigen sind aber noch weitere Untersuchungen der Kripo in den kommenden Tagen notwendig. Dabei wird auch ein Sachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamts beteiligt sein.