20.11.2019 – 11:06, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)
Zeit: 18.11.2019, 12:00 Uhr Ort: Hamburg, Kattwykhafen
Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats 3 haben am Montag ein unter der Flagge der Marshall Islands fahrendes Tankschiff kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Die Behörde für Umwelt und Energie hat für die Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro festgelegt.
Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten die Beamten fest, dass das Schiff über einen "Open Loop Scrubber" verfügt. Vereinfacht dargestellt, wird mit diesem System Wasser von außerhalb angesaugt, mit welchem dann die Schiffsabgase gereinigt werden. Anschließend wird dieses Waschwasser wieder abgelassen. Die Einleitung solch hochbelasteten Abgas-Waschwassers ist im Hamburger Hafen allerdings verboten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren bereits 2.300 Tonnen in das Hafenwasser eingeleitet worden.
Grundsätzlich sind im Hamburger Hafen und auch auf der Elbe lediglich geschlossene Systeme (Closed Loop Scubber) erlaubt, bei denen kein Waschwasser herausgepumpt wird.
Verfügt ein Schiff nur über ein Open Loop Scrubber System, muss dieses rechtzeitig abgestellt werden und alternativ dazu entsprechend rechtzeitig eine Umstellung von hochschwefligem Kraftstoff auf den weniger belasteten Kraftstoff erfolgen.
Der verantwortliche 43-jährige philippinische "Leitende Offizier" hatte sowohl die Anlage laufen lassen als auch die Umstellung auf den niedrigschwefligen Kraftstoff unterlassen.
Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt der Behörde für Umwelt und Energie:
"Sie hat als zuständige Wasserbehörde für die unzulässige Einleitung eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro festgelegt. Diese wurde vom Betreiber hinterlegt. Die Einleitung einer solchen Menge Waschwasser aus der Abgasreinigungsanlage in die Elbe ist ein schweres Umweltvergehen. Das vorläufige Bußgeld ist das höchste, das nach dem Wasserhaushaltsgesetz möglich ist. Bei Einleitung von Schiffsabwasser ist dieser Betrag bisweilen noch nie so hoch ausgefallen."
Die Wasserschutzpolizei führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Steigerung der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durch. Hierbei werden immer wieder Verstöße festgestellt und es werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder der jeweils zuständigen Ahndungsbehörde Sicherheitsleistungen oder Bußgelder festgelegt.
Ri.
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