Trunkenheit im Straßenverkehr mit E-Scooter

POL-SU: Trunkenheit im Straßenverkehr mit E-Scooter
27.11.2019 – 12:59, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Niederkassel (ots)

Ein 25-jähriger Troisdorfer war heute Nacht gegen 03.00 Uhr mit einem unbeleuchteten Elektrokleinstfahrzeug (EKF) in Niederkassel-Rheidt unterwegs. Als EKF werden unter anderem die E-Scooter bezeichnet, die offiziell seit Sommer dieses Jahres auf deutschen Straßen unterwegs sind. Eine Troisdorfer Streife hielt den 25-Jährigen an und kontrollierte ihn. Der junge Mann roch deutlich nach Alkohol und ein Alkotest ergab einen Wert von rund 1,2 Promille. Aufgrund seines Verhaltens hatten die Beamten den Verdacht, dass er neben Alkohol auch Drogen konsumiert haben könnte. Ein Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine. Im Krankenhaus wurden dem Troisdorfer zwei Blutproben wegen des Verdachts des Führens von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss entnommen. Zudem muss er sich noch für die Nutzung seines nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen E-Scooter verantworten. (Bi) Besonders jetzt in der Vorweihnachtszeit bietet der Handel sehr preisgünstige E-Scooter an, die oftmals keine Zulassung für die Straße haben. Für die Benutzung von EKF gibt es klare Regeln: Hier die zusammengefassten rechtlichen Regeln zur Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs (EKF): - EKF-Nutzung ab 14 Jahren, - Nutzung durch maximal eine Person, - keine Fahrerlaubnis- oder Prüfbescheinigungspflicht, - keine Helmpflicht, - Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen! Da EKF laut § 1 eKFV als Kraftfahrzeuge definiert werden, gelten für die Führer von EKF, die entsprechenden Alkohol- und Betäubungsmittelgrenzwerte für Kraftfahrzeugführer. Für Fahranfänger gilt im Rahmen der Probezeit der ausdrückliche 0,00 Promillewert! - maximale Höchstgeschwindigkeit: 20 km/ h, - Versicherungspflicht mit Versicherungsplakette und Sicherheitshologramm nach § 29a FZV, eigene Kfz-Versicherung notwendig, private Haftpflicht ist ungültig, - Betriebserlaubnis (ABE, Einzelgutachten) und Fabrikschild erforderlich (Fahrzeugtyp "Elektrokleinstfahrzeug", FIN, Höchstgeschwindigkeit und Genehmigungsnummer der BE), - technische Ausstattung: zwei voneinander unabhängige Bremsen (Vorder- und Hinterbremse), Beleuchtung und Reflektoren (auch abnehmbar), Klingelvorrichtung. - Nutzung von Radwegen, bei fehlendem Radweg ist die Fahrbahn zu nutzen, die Gehwegnutzung ist verboten - Zusatzzeichen "Radverkehr frei" berechtigt nicht zum Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen, - Für E-Scooter freigegebene Verkehrsflächen können mit neuem Verkehrszeichen markiert werden: "EKF frei", - Einbahnstraße: Fahrt entgegen der Fahrtrichtung möglich wie bei Radfahrenden mit Beschilderung, - Rechtsfahrgebot, - hintereinander fahren und nicht nebeneinander, - Handzeichen, Abbiegevorgang frühzeitig durch Handzeichen anzeigen, - keine Anhänger und kein freihändiges Fahren, - Handy und Smartphone-Verbot (Ausnahme: Smartphone Vorrichtung), - Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, es gelten die Promille-Grenzen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen, - Park- und Abstellflächen: es gilt niemanden zu behindern. - Die komplette Verordnung zum Nachlesen: https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html Die Polizei empfiehlt für Ihre Sicherheit: - Tragen Sie Helm und Protektoren, zusätzlich werden Warnwesten und insgesamt helle Kleidung und Reflektoren zur guten Erkennbarkeit empfohlen, - Lassen Sie sich nicht durch Handy oder Kopfhörer ablenken, auch wenn eine Smartphonehalterung (Leihroller) vorhanden ist, - Denken Sie daran, es fehlt an jeglicher Knautschzone! Lassen Sie sich nicht ablenken und achten sie auf den Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalls, können Sie potentiell schwere Folgen davontragen. - Achten Sie auf Fahrbahnunebenheiten, die E-Roller besitzen überwiegend keine Dämpfung, so dass jede Unebenheit spürbar ist und zu einem Gleichgewichtsverlust führen kann! - Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahren mit dem EKF vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr auf einer "privaten" Verkehrsfläche zu üben - Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie vorausschauend. - Beharren Sie nicht auf Ihr Recht. - Fahren Sie insgesamt umsichtig und vorsichtig. (Polizei Bonn)

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