04.12.2019 – 09:47, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)
Ein Verfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss hat die Polizei am späten Dienstagabend, 3. Dezember 2019, gegen einen 24-jährigen Bochumer eingeleitet. Um 23.38 Uhr war er mit seinem Pkw auf der Erdbrüggenstraße in Gelsenkirchen-Bismarck in südlicher Richtung unterwegs. In der Linkskurve vor dem Bahnübergang kam er bei dichtem Nebel von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Wagen gegen einen Baum. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest war positiv, weshalb die Polizei den Unfallfahrer mit zur Wache nahm, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Wer Drogen, Alkohol oder bestimmte Medikamente eingenommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Schon ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt. Denn bereits geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung und das Konzentrationsvermögen beeinflussen. Wer die Promillegrenzen nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.
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Thimo Mallon
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