Pressemeldung zu Testkäufen in Braunlage und Hohegeiß

POL-GS: Pressemeldung zu Testkäufen in Braunlage und Hohegeiß
18.12.2019 – 09:24, Polizeiinspektion Goslar, Goslar (ots)

Jugendliche Testkäuferinnen kaufen in Braunlage erfolgreich Alkohol

In sechs von zehn geprüften Betrieben in Braunlage und Hohegeiß haben Gewerbetreibende diese Woche Alkohol an jugendliche Testkäuferinnen abgegeben. In zwei Geschäften war das Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt, in zwei Geschäften war nur ein stark veraltetes Jugendschutzgesetz ausgehängt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer bekommen Ordnungswidrigkeitenanzeigen vom Landkreis Goslar.

In Braunlage und Hohegeiß wurden Supermärkte, Tankstellen und kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels aufgesucht. Den Geschäftsleuten werden faire Bedingungen geboten. Die Jugendlichen sind angewiesen, auf Nachfrage ihr wahres Alter zu nennen und ihren Ausweis zu zeigen. Sie dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer nicht überreden, ihnen die alkoholischen Getränke zu verkaufen. Sie versuchen immer Waren zu kaufen, die nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

Ein Verkäufer hatte den jungen Frauen erst Alkohol verkauft, sie dann aber nach einer Rückfrage doch nicht aus dem Geschäft gehen lassen und den Verkauf von sich aus rückabgewickelt. Andere ließen sich zwar den Ausweis der Jugendlichen zeigen, verrechneten sich jedoch bei der Feststellung des Lebensalters.

Die Überprüfung der Gewerbetreibenden durch Testkäufe erfolgte unter der Federführung vom Jugendschutz des Landkreises Goslar, Fachbereich Familie, Jugend & Soziales, dem Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz, dem Ordnungsamt der Stadt Braunlage und der Polizeiinspektion Goslar. Die Testkäufe führten zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren durch.

Verkaufsstellen für Alkohol und Zigaretten sind verpflichtet, die für Ihren Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar auszuhängen. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 150,00 EUR bei Verkauf von Alkohol bzw. 75,00 EUR bei unterlassenem Aushang des Jugendschutzgesetzes rechnen. Verkauft der Betreiber eines Betriebes selbst, beträgt das Bußgeld sogar 300 Euro. Auch im kommenden Jahr werden Landkreis Goslar und Polizei Goslar die Kontrollen mit Testkäufern fortführen.

i.A. Holzhausen, POK

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