BPOL NRW: Bundespolizei zieht insgesamt über 6.000 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

BPOL NRW: Bundespolizei zieht insgesamt über 6.000 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein
23.12.2019 – 10:49, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.134,62 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 35-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Pristina festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Koblenz den Mann zur Festnahme wegen Urkundenfälschung ausgeschrieben hatte. Der kosovarische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 40 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 889,80 Euro beglich.

Des Weiteren wurde eine 25-Jährige im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Edinburgh kontrolliert. Dabei wurde der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls festgestellt. Die chinesische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 40 Tagen ebenfalls umgehen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 332,- Euro bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend konnte die junge Frau ihren Flug nach Schottland antreten.

Außerdem konnte ein 37-jähriger Deutscher festgestellt werden, der von der Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben war. Aufgrund Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.527,22 Euro konnte der Mann seine Heimreise nach Langenfeld fortsetzen und musste nicht für 37 Tage in die JVA.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun wurde eine 28-Jährige kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte die polnische Staatsangehörige wegen Computerbetruges zur Festnahme ausgeschrieben. Die junge Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank der Mutter gelang ihr dies, welche die Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Herford einzahlte. Dadurch konnte die Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen doch noch umgehen.

Ebenfalls bei der Einreisekontrolle wurde eine 42-Jährige festgenommen, da die Frau von der Staatsanwaltschaft München mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Die bulgarische Staatsangehörige konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen Ausübung der verbotenen Prostitution von 72 Tagen verhindern, da ein Bekannter die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.873,50 Euro bei einer Polizeiwache in Augsburg beglich.

Bei der Einreisekontrolle nach Madrid wurde eine 46-Jährige festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Urkundenfälschung zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Deutsche konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen umgehen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 612,- Euro bezahlte.

Bei einem bulgarischen Staatsangehörigen aus Sofia kommend wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart festgestellt. Der Mann wurde im September 2019 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.012,- Euro nicht auftreiben und wurde nach seiner Festnahme in die JVA eingeliefert.

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