26.12.2019 – 16:50, Polizeipräsidium Neubrandenburg, PR Ueckermünde (ots)
Am heutigen Tag, gegen 15:30 Uhr, hat ein 47-jähriger Ueckermünder in seiner Funktion als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger in einem Waldstück in der Nähe von Berndshof nach Anschlagen seines Metalldetektors beim Nachgraben eine sog. "Eierhandgranate" aus dem letzten Weltkrieg gefunden. Der Fundort wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ueckermünde gesichert und die Granate durch Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes fachgerecht in Verwahrung genommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren von Fundmunition sowie des illegalen Sondengehens hin. Zum einem besteht für die Finder durch eine unsachgemäße Handhabung mit Munitionsteilen, insbesondere mit sog. "Blindgängern", Lebensgefahr. Zum anderen richten unqualifizierte und illegale Schatzsuchen mit Metalldetektoren und Raubgrabungen große Schäden am archäologischen Kulturerbe an. Der Einsatz von Metalldetektoren zum Auffinden von Bodendenkmalen steht deshalb unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 12 Denkmalschutzgesetz M-V. Wer ohne eine Genehmigung mit dem Metalldetektor Bodendenkmale ortet und ausgräbt bzw. auf Bodendenkmalen mit einem Detektor sucht, kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens im Sinne des Strafgesetzbuches zur Verantwortung gezogen werden. im Auftrag Michael Steinführer Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Nicole Buchfink
Telefon: 0395/5582-2040
Claudia Tupeit
Telefon: 0395/5582-2041
Fax: 0395/5582-2006
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: @Polizei_PP_NB