26.12.2019 – 10:30, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Auch in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in Ulm wird an Silvester gefeiert. Zum Start in ein neues Jahr versammeln sich Menschen auch auf den Stra F;en und feiern ausgelassen. Doch lauern bei all der guten Stimmung auch viele Gefahren. Traditionell werden Böller oder andere Feuerwerkskörper gezündet und Raketen in den Himmel geschossen. Diese bergen aber ein großes Risiko. Vor allem in den falschen Händen können sie zu einer großen Gefahr werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Kinder gerichtet werden. Sie können meist die Zeit bis zur Explosion eines Feuerwerkkörpers oder die Wucht der Explosion nicht richtig einschätzen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen deshalb keine Feuerwerkskörper kaufen oder entzünden. Jugendliche von 12-18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und entzünden. Dazu gehören z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerzeug, Traumsterne und Eisfontänen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen erst von Personen ab 18 Jahren gekauft und entzündet werden. Dazu gehören Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller, Böller oder auch Vulkane. Das "Böllern" ist aber nur am 31.12. und 01.01. erlaubt. An allen anderen Tagen braucht man eine Ausnahmegenehmigung.
ACHTUNG ALKOHOL
Betrunkene wissen in ihrem Zustand nicht um die Gefahren und verletzen sich häufig schwer an explodierenden Feuerwerkskörpern. Sie sollten deshalb kein Feuerwerk zünden.
Auch für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind gilt: Finger weg vom Alkohol! Schon geringe Mengen verschlechtern die Wahrnehmung der Umwelt. Besonders im Straßenverkehr sind die Auswirkungen verheerend. Sprechen Sie sich daher mit ihren Freunden und Verwandten ab, wer auf dem Nachhauseweg hinter dem Steuer sitzt und deshalb keinen Alkohol trinkt. Wie an anderen Tagen auch, hat der Fahrer sein eigenes Leben, das seiner Mitfahrer und das anderer Verkehrsteilnehmer in den Händen! Benutzen Sie lieber öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, als sich oder andere in Gefahr zu bringen. Die Polizei wird in diesem Jahr wieder verstärkt Verkehrskontrollen betreiben, um Gefahren abzuwehren.
Die Behörden wollen dennoch ein unbeschwertes Feiern ermöglichen. Daher werden an Silvester viele zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Dienst sein. Das ist auch nötig, weiß die Polizei. Besonders auf großen Plätzen wie etwa vor dem Ulmer Münster, aber auch auf den Plätzen in den größeren Städten werden sich viele Personen aufhalten. Hüten Sie sich vor Taschendieben und halten Sie sich fern von Streitenden. Im Notfall rufen Sie unter der Telefon-Nummer 110 an, um Hilfe zu bekommen. Die Polizei hilft Ihnen gerne.
DAS WAR LETZTES JAHR:
Bereits zum Wechsel in das Jahr 2019 musste die Polizei mehrere Male einschreiten. Beispiele:
- In Heidenheim sprengten Unbekannte einen Zigarettenautomaten mit Böllern. Der wurde durch die Wucht der Explosion aus der Verankerung gerissen und acht Meter weit geschleudert. Zum Glück wurde niemand getroffen. - In Göppingen wurden mehrere geparkte Fahrzeuge durch den unachtsamen Umgang mit Böllern beschädigt. - Ein Bewohner in Mittelbiberach konnte noch gerade rechtzeitig ein Feuer löschen, welches durch eine abgebrannte Feuerwerksbatterie entfacht wurde. Die hatte er zu früh im Müll entsorgt. Das Feuer hätte beinahe auf das Haus übergegriffen. - In der gesamten Region kam es zu mehreren Bränden, die durch Feuerwerk verursacht wurden. Auch mussten einige Autofahrer ihren Führerschein abgeben, weil sie betrunken am Steuer saßen. - Auf dem Münsterplatz in Ulm wurden Personen, die Schreckschusswaffen führten, kontrolliert. Auch an Silvester gilt: Das Führen und Abfeuern von Schreckschusswaffen außerhalb des Grundstücks bedarf einer Genehmigung. Andersfalls zieht es eine Strafanzeige nach sich.
TIPPS DER POLIZEI
Außerdem warnt die Polizei vor selbst gebastelten oder illegal erworbenen Böllern aus dem Ausland. Diese sind in Deutschland nicht zugelassen und man macht sich mit ihnen strafbar. Zudem stellen sie eine große Gefahr für alle Personen dar, die direkt neben Ihnen stehen. Keiner kennt die genauen Auswirkungen der Explosion. Sie können schon bei den geringsten Einwirkungen explodieren. Dabei ist der Tod eine mögliche Konsequenz. Aber auch sonst kommt es häufig zu schweren Verletzungen und Sachbeschädigungen.
Was alles zu beachten ist, kann aus einem Informationsblatt der Polizei entnommen werden. Darin warnt die Polizei etwa vor illegalen oder selbst gebastelten Böllern und mahnt, einfachste Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie etwa ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Das Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind - wird die Gebrauchsanleitung beachtet - weitgehend sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten ist.
Die Polizei rät, in der Feierlaune einige Ratschläge zu befolgen:
- Passen Sie aufeinander auf. Gehen Sie in der Gruppe und versuchen Sie einander den Abend über im Blick zu behalten. - Wenn Sie merken, dass eine Freundin oder ein Freund betrunken ist, sorgen Sie für einen sicheren Rückweg. - Achten Sie auf Ihr Getränk und die Getränke Ihrer Begleitpersonen. Niemals unbeaufsichtigt stehen lassen! - Wehren Sie sich gegen Belästigung und unerwünschten Körperkontakt. - Wenden Sie sich sofort an die Polizei, wenn Sie oder andere bedroht werden. - Achten Sie auf einen sicheren Heimweg. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis.
Ratschläge für die sichere Anwendung der Feuerwerkskörper:
- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften kaufen, um zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch weitgehend sicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und auch einhalten. - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel aufweisen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. - Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo das Böllern erlaubt ist. - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. - Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten. - Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen. - Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere Flaschen) verwenden. - Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. - Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist gefährlich und deshalb verboten. - Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk kann kostenlos im Internet unter https://praevention.polizei-bw.de/praevention/umgang-mit-silvesterfeuerwerk/ heruntergeladen werden. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de.
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Manuel Augst, Marco Sieber, Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
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