191229-1. Erinnerung – Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster zu Silvester

POL-HH: 191229-1. Erinnerung - Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster zu Silvester
29.12.2019 – 12:00, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)
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Zeit: 31.12.2019, 18:00 Uhr - 01.01.2020, 01:00 Uhr Ort: Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm

Zum Jahreswechsel 2019/2020 wird das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände (mit Ausnahme von harmlosen Gegenständen wie Knallerbsen oder Wunderkerzen). Siehe auch PM 191205-1.

Insbesondere im Bereich der Binnenalster ist in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter vielfach Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.

Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2019, 18:00 Uhr bis zum 01. Januar 2020, 01:00 Uhr und erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.

Zudem stellt die Polizei Hamburg auf der Internetseite https://www.polizei.hamburg/verbotsgebiet/ einen Infoflyer zu diesem Thema in verschiedenen Sprachen (arabisch, deutsch, englisch, russisch, türkisch) zur Verfügung.

Die Polizei Hamburg wird die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 vorgenommen werden sollten.

Lg. / Ri.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Daniel Ritterskamp
Telefon: 040 4286-56208
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg