05.01.2020 – 09:18, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Wegen Straßenverkehrsgefährdung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich eine 27-Jährige verantworten. Sie befuhr am Samstagmorgen kurz nach 6.00 Uhr mit ihrem BMW die B10 in Richtung Amstetten. Nach Ende des 4-spurigen Ausbaus kam die BMW-Fahrerin vermutlich auf Grund alkoholischer Beeinflussung von der Straße ab. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass die Frau offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Sie ordneten deshalb eine Blutentnahme an. Damit war die 27-Jährige überhaupt nicht einverstanden. Sie beleidigte die Polizisten und wehrte sich nach Kräften gegen den die Entnahme. Da sich die junge Frau nicht beruhigen ließ, ordnete ein Richter ihre Gewahrsamnahme bis zum Nachmittag an. Bei einer Durchsuchung des Autos fanden die Beamten auch noch verbotene Betäubungsmittel.
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