Eisplatte fällt von Lkw, eine Person verletzt | In 2020 bereits 13 solcher Unfälle zu verzeichnen
22.01.2020, PP Schwaben Süd/West
Eisplatte fällt von Lkw, eine Person verletzt | In 2020 bereits 13 solcher Unfälle zu verzeichnen
HERGENSWEILER/ B 308. Montagfrüh kam es zu einem Verkehrsunfall auf der B 308, nachdem sich eine Eisplatte von einem Lkw löste und auf die Windschutzscheibe eines hinterherfahrenden Pkw flog.
Im aktuellen Fall befuhr ein 32-jähriger Mann am Montag gegen 10:30 Uhr mit seinem Lkw die B 308 in Richtung Lindau. Im Bereich „Dornacher Wald“ bei Hergensweiler löste sich eine Eisplatte vom Dach eines Lkw und flog durch die Windschutzscheibe des nachfahrenden Pkw.Der 56-jährige Insasse des Pkw wurde durch Glassplitter im Gesicht verletzt und musste in ein Klinikum verbracht werden. An seinem Pkw entstand Sachschaden in Höhe von geschätzt 500 Euro.Im Schutzbereich des Polizeipräsidium Schwaben Süd/ West wurden in 2020 bereits 13 Verkehrsunfälle durch von Fahrzeugen fallende Eisplatten verzeichnet. Hierbei entstand bislang ein Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro. Von sich während der Fahrt lösendem Eis besteht ein großes Risiko für nachfahrende Verkehrsteilnehmer. Die Polizei möchte daher alle Verkehrsteilnehmer sensibilisieren, Ihre Fahrzeuge vor der Fahrt von Schnee und Eis zu befreien.
Was müssen Fahrzeugführer gegen Eisplatten tun?
Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, sein Fahrzeug schnee- und eisfrei zu halten. Gerade bei entsprechender winterlicher Witterung müssen gefährliche Dachlasten wie Eis und Schnee vor Fahrtantritt von Fahrzeugen entfernt werden. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Eigenbewegung der Planen bei Lkw und deren Anhängern während der Fahrt.
Was droht bei solchen Verstößen?
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und es können Verwarnungs- bzw. Bußgelder zwischen 25 und 80 Euro fällig werden. In jedem Fall wird die Weiterfahrt unterbunden, bis der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs wieder hergestellt wurde.Eine Schädigung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt geahndet. Wenn wie im aktuellen Fall ein Mensch verletzt wird, droht ein Strafverfahren wegen eines Vergehens der Fahrlässigen Körperverletzung.Um von Schnee und Eis auf Fahrzeugen ausgehende Gefahren für den Straßenverkehr zu vermeiden rät die Polizei dazu, diese vor jedem Fahrtantritt gründlich zu entfernen. (PP Schwaben Süd/ West, 07:30 Uhr, DG)Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.