24.01.2020 – 13:09, Bundespolizeiinspektion Kiel, Lübeck (ots)
Am Lübecker Hauptbahnhof beobachteten Bundespolizisten wie eine Frau Bargeld aus dem Sammelbecher eines Obdachlosen herausnahm. Bei der anschließenden Kontrolle stellt sich heraus, dass die Frau per Haftbefehl gesucht wird.
Am 23.01.2020 gegen 11:30 Uhr wurden Bundespolizisten Zeugen eines dreisten Diebstahls. Im Fußgängertunnel zwischen dem Hauptbahnhof und dem Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) hatte ein Obdachloser sein "Lager" aufgeschlagen. Er stellte einen kleinen Sammelbecher vor sich ab und hoffte, dass die Reisenden ein wenig Kleingeld für ihn übrig hätten. Als er diesen Platz für einen Moment verließ, nutzte eine 36-jährige Frau den Zeitpunkt aus, um sich an dem Inhalt des Bechers zu bedienen. Ihre Habgier war jedoch so groß, dass sie ihr Umfeld komplett ausblendete und nicht bemerkte, dass sie von einer Streife der Bundespolizei beobachtet wurde. Bei der durchgeführten Kontrolle hatte die Frau die entwendeten 3,- Euro noch in der Hand und konnte somit auf frischer Tat gestellt werden. Doch damit nicht genug. Ein Abgleich der Personalien ergab dann auch noch einen offenen Haftbefehl. Sie war durch die Staatsanwaltschaft Lübeck zu einer Geldstrafe wegen Diebstahl verurteilt worden, hatte bis dato aber keinerlei Zahlungen getätigt.
Die Frau wurde verhaftet und ihr wurde erneut die Gelegenheit gegeben die geforderte Geldstrafe in Höhe von 200,- Euro zu bezahlen. Da sie die Zahlung nicht entrichten konnte oder wollte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Lübeck eingeliefert.
Die entwendeten 3,- Euro hat der obdachlose Mann, von den Bundespolizisten, zurückerhalten.
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