Fehler beim Spurwechsel – drei Verletzte
08.02.2020, PP Oberfranken
Fehler beim Spurwechsel - drei Verletzte
B85 / NEUDROSSENFELD, LKR. KULMBACH. Weil das Navigationssystem spontan seine Route änderte, wechselte ein 29-jähriger Mittelfranke am Freitagmittag auf der Bundesstraße B85 beim Ortsteil Unterbrücklein unbedacht die Fahrspur. Dabei übersah er einen von hinten herannahenden VW Bus und es kam zum Zusammenstoß. Drei leicht verletzte Personen und Sachschaden im fünfstelligen Bereich waren die Folge.
Gegen 12.30 Uhr hatte sich der 29-Jährige mit seinem Ford auf der Linksabbiegespur der B85 zur A70 in Richtung Bayreuth eingeordnet. Als er an der Ampel stand, entschloss sich offenbar sein Navigationssystem, den weiteren Weg über die B85 nach Bayreuth als bessere Route auszugeben, was den ortsunkundigen Fahrer dazu veranlasste, die Spur nach rechts zu wechseln. Auf dieser fuhr jedoch zu diesem Zeitpunkt eine 41-jährige Kulmbacherin, die in Richtung Bayreuth fuhr. Der Ford-Fahrer erkannte deren VW Bus zu spät, so dass ein seitlicher Zusammenstoß beider Fahrzeuge unvermeidlich war. Durch den Aufprall verlor die VW-Fahrerin die Kontrolle über ihren Kleinbus und prallte schließlich frontal gegen den Mast der dortigen Ampel, wo ihr Fahrzeug betriebsunfähig liegen blieb. Auch der Ford des Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit, so dass beide stark beschädigten Fahrzeuge vom Abschleppdienst geborgen werden mussten. Die beiden Fahrzeugführer sowie ein Kleinkind im Fond des VW trugen nach erster Einschätzung leichtere Verletzungen; der Rettungsdienst brachte die Insassen des Volkswagen vorsorglich ins Krankenhaus.Für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme durch die Kulmbacher Polizei sowie der Bergungsarbeiten, konnte die B85 etwa eine Stunde lang nicht durchgängig befahren werden. Die Freiwillige Feuerwehr Neudrossenfeld war für Umleitungsmaßnahmen im Einsatz. Leichtere Verkehrsbeeinträchtigungen und Rückstaus in beide Richtungen ließen sich dennoch nicht vermeiden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich nach erster Schätzung auf eine Summe von mehr als 40.000 Euro.