13.02.2020 – 13:00, Kreispolizeibehörde Heinsberg, Hückelhoven (ots)
Am Dienstag, 11. Februar, führten Polizeibeamte der Kriminalprävention, gemeinsam mit dem Ordnungs- und Jugendamt der Stadt Hückelhoven, Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Es sollte festgestellt werden, inwiefern Tankstellen, Kioske und Supermärkte die Bestimmungen des Jugendschutzes hinsichtlich der Abgabe von Alkohol und Zigaretten einhalten. In Hückelhoven, Baal, Ratheim und Hilfarth überprüften die Behörden insgesamt 15 Verkaufsstellen. In sechs Fällen gaben die Verkäufer sowohl Zigaretten als auch hochprozentigen Alkohol an die 15- und 16-jährigen Testkäufer heraus. Die entsprechenden Anzeigen wurden aufgenommen und werden vom Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven weiter bearbeitet. In den neun weiteren Fällen wurden die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten. Weitere Kontrollen dieser Art sind geplant. Gewerbetreibende, genauso wie Verkäufer, Kassierer oder Bedienungen, sind dazu verpflichtet, gegebenenfalls Alterskontrollen durchzuführen, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Denn die körperliche Entwicklung ist bei Jugendlichen noch nicht abgeschlossen. Deswegen ist das Risiko körperlicher Schädigung durch Alkohol oder Tabak und auch das Risiko einer späteren Sucht viel größer als bei Erwachsenen. Die Polizei rät deshalb: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren. Nennen Sie die Gründe, warum Sie Jugendlichen die Herausgabe von Alkohol und Tabakwaren verweigern und bleiben Sie bei einem sachlichen aber klaren "Nein". Dies gilt auch für Eltern und andere Personen, die mit Jugendlichen zu tun haben.
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