17.02.2020 – 15:35, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Heiligenhaus ---
Am Mittwoch (12.02.2020) kam es auf der Carl-Zeiss-Straße in Heiligenhaus zu einer Verkehrsunfallflucht. In der Zeit von 09:45 Uhr bis 15:45 Uhr parkte ein grauer Hyundai i40 mit Bochumer Kennzeichen (BO-) in Höhe der Hausnummer 8 parallel zur Fahrbahn auf dem dortigen Gehweg. Als die Halterin am Nachmittag zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie einen frischen Unfallschaden an der linken Fahrzeugseite fest. Die Schadenshöhe wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Der Unfallverursacher hatte sich zuvor von der Örtlichkeit entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Hilden ---
Am Freitag (14.02.2020) wurde ein weißer Opel Astra auf einem Parkplatz eines Großhandelsunternehmens von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Gegen 13:00 Uhr wurde der Opel auf dem Parkplatz an der Oststraße in Hilden abgestellt. Als der Halter gegen 13:20 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen frischen Unfallschaden am rechten Heck fest. Die Schadenshöhe wird auf 1.000 Euro geschätzt. Der Unfallverursacher hatte sich von der Örtlichkeit entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Am Samstag (15.02.2020) beobachtete eine aufmerksame Zeugin eine Verkehrsunfallflucht auf der Loewestraße in Hilden. In Höhe der Hausnummer 8 war ein schwarzer VW Golf ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellt. Gegen 19:20 Uhr beobachtete eine Zeugin, wie eine circa 50 Jahre alte Fahrzeugführerin eines silbernen Kleinwagens rückwärts ausparkte. Hierbei beschädigte die Fahrerin den geparkten VW Golf am vorderen rechten Stoßfänger. Die Fahrerin des Kleinwagens entfernte sich von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Das von der Zeugin abgelesene Kennzeichen des flüchtigen Unfallverursachers ist laut dem polizeilichen Recherchesystem nicht vergeben, so dass weitere Ermittlungen nicht möglich waren. Die Schadenshöhe am geparkten VW Golf wird auf circa 1.200 Euro geschätzt.
In der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr hat ein bislang unbekannter Autofahrer einen in einer Parkbox an der Wilhelmine-Fliedner-Straße (Höhe Hausnummer 14) abgestellten weißen Ford S-Max beschädigt. Das Auto wurde an der linken Fahrzeugseite beschädigt - insgesamt beläuft sich der Schaden auf eine Höhe von rund 1.500 Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Monheim am Rhein ---
Am Freitag (14.02.2020) kam es gegen 13:55 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden an der Griesstraße in Monheim-Baumberg. Ein 14-jähriger Fahrgast der Rheinbahnbuslinie 789 hatte am Nachmittag Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem er während der Fahrt in dem Linienbus durch eine unvorhergesehene Bremsung gestürzt war. Der 14-Jährige hatte sich hierbei Verletzungen am Kopf und Handgelenk zugezogen. Des Weiteren war das von ihm in der Hand gehaltene Handy durch den Sturz beschädigt worden. Ermittlungen der Beamten bei der Rheinbahnleitstelle ergaben, dass der Busfahrer durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zu der Bremsung genötigt worden war. Weitere Zeugen konnten das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges benennen, so dass die Beamten im Zuge weiterer Ermittlungen auch den Fahrer feststellen und zur Sache befragen konnten. Die Einlassung des Fahrers veranlasste den zur weiteren Entscheidung hinzugezogenen Staatsanwalt dazu, die sofortige Sicherstellung des Führerscheins anzuordnen. Weitere Ermittlungen sollen nun zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim, Telefon 02173 / 9594-6350, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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