Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 18.02.2020 für den Bereich Salzgitter.

POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 18.02.2020 für den Bereich Salzgitter.
18.02.2020 – 10:34, Polizei Salzgitter, Salzgitter (ots)

Ladendieb führte bei seiner Tat ein Cuttermesser mit.

Salzgitter, Lebenstedt, Albert-Schweitzer-Straße, 17.02.2020, 12:00 Uhr.

Ein 19-jähriger Ladendieb entwendete in einem Einkaufszentrum Waren mit einem nur geringen Wert. Bei der Tatausführung führte er ein Cuttermesser mit. Daraufhin leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Ladendiebstahls mit Waffen ein. Zudem führte eine Durchsuchung der Person zum Auffinden eines Crushers mit Drogenanhaftungen.

Täter entwendeten einen Pkw.

Salzgitter, Thiede, Heinrich-Heine-Straße, 17.02.2020, 03:30 Uhr.

Die Täter entwendeten einen hochwertigen Mercedes-Benz, der vor einem Haus abgestellt war. Zur Tatausführung selbst können keine Angaben gemacht werden.

Das Fahrzeug konnte schließlich nach ca. 1,5 Stunden in einem Waldstück im Bereich der Ortschaften Flöthe und Heiningen festgestellt werden.

Der Täter konnte trotz Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht angetroffen werden.

Die Schadenshöhe des Fahrzeuges wird mit ca. 50.000 Euro angegeben. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Salzgitter unter der Telefonnummer 05341/18970 in Verbindung zu setzen.

Fahrerin stand unter Alkoholeinfluss und war offensichtlich nicht im Besitz eines Führerscheines.

Salzgitter, Lebenstedt, Saldersche Straße, 18.02.2020, 01:15 Uhr.

Die 23-jährige Fahrerin eines Audi startete die Zündung ihres Fahrzeuges. Infolgedessen sprang das Fahrzeug nach vorne und stieß auf einen vor ihr abgestellten VW Golf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW auf einen davor abgestellten weiteren VW geschoben. Es entstand ein Schaden von mindestens 2.500 Euro.

Die Fahrerin des Audi stand unter dem Einfluss von Alkohol. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von knapp 1,9 Promille. Zudem war die Fahrerin offensichtlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der Verursacherin musste eine Blutprobe entnommen werden. Die Beamten untersagten ihr die Weiterfahrt.

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