19.02.2020 – 12:53, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven und Varel (ots)
Was sollte man über das Nutzen von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr wissen?
Damit die Verkehrssicherheit aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen gewährleistet ist, möchte Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats Varel, anhand zweier Vorfälle in Varel wichtige Hinweise geben.
Ende Januar kontrollierten Polizeibeamte einen 41-Jährigen, der zur Mittagszeit in der Torhegenhausstraße mit seinem E-Scooter, also mit einem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs war, ohne dass ein Haftpflichtversicherungsschutz vorlag.
In der letzten Woche fiel den Beamten ein E-Scooter in der Windallee ohne Zulassung auf. Dazu kam noch, dass die Nutzerin des Scooters auf der Trittfläche ein Kind mitnahm.
"Es mag Spaß machen, zu zweit auf dem Roller zu fahren, aber mit dem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren und das aus gutem Grund!" erklärt Eugen Schnettler und ergänzt, dass eine zusätzliche Person sich erheblich auf das Lenk- und Bremsverhalten auswirkt. "Ein sicheres Fahren ist nicht mehr möglich und die Fahrerin bzw. der Fahrer gefährdet sich und andere!"
Jeder E-Scooter benötigt im Straßenverkehrs eine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette. Viele der günstigen Elektroroller haben gar keine Betriebserlaubnis, was zur Folge hat, dass sie nicht versichert werden können und auf keinen Fall auf Straßen und Wegen benutzt werden dürfen.
Am E-Scooter müssen ein Schweinwerfer, ein Rücklicht, eine Klingel, Reflektoren und zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein, außerdem dürfen nicht alle öffentlichen Wege befahren werden.
"Wer ein E-Scooter mit max. 20 km/h fährt, muss Radwege oder Radfahrstreifen nutzen!" macht Schnettler deutlich. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden! Um keine Fußgänger zu gefährden, dürfen aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten Gehwege nicht benutzt werden.
Wann darf man E-Scooter nutzen und was ist sonst noch zu beachten?
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren, eine Prüfung ist nicht erforderlich.
"Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber einen geeigneten Helm sollte man auf jeden Fall tragen" rät Schnettler. "Sind keine Blinker vorhanden, muss das Abbiegen rechtszeitig und deutlich per Hand angezeigt werden!"
Das Nutzen von Smartphones ist während der Fahrt ausdrücklich verboten!
Was viele nicht wissen. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und deshalb gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt auch hier das absolute Alkoholverbot. In einem aktuellen Urteil wurde ein Fahrer zu 1.200,- Euro Geldstrafe und einem halben Jahr Fahrerlaubnisentzug verurteilt, nachdem er mit 1,26 Promille im Blut erwischt worden ist.
"In den beiden Fällen aus Varel, bei denen die E-Scooter nicht zugelassen waren, sind Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden."
Bei Fragen stehen der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Dominik Tjaden unter der Rufnummer 04421/942-109 sowie der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats Varel Eugen Schnettler unter der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung!
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