26.02.2020 – 07:40, Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, Hamburg (ots)
Am Dienstagfrüh hat die Bundespolizei am Flughafen Hamburg im Handgepäck eines 35-jährigen Deutschen einen Schlagring aufgefunden. Da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, wurde der Schlagring sichergestellt. Der Mann erhielt eine Strafanzeige und flog anschließend weiter nach Wien.
Am Dienstagmittag schließlich wurde ein 23-jähriger Deutscher von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann war auf dem Weg nach London und stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Als die Beamten der Bundespolizei seine Daten überprüften, stellten sie fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Magdeburg seit Anfang Februar wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gesucht wird. Der Mann hatte 30 Tagessätze zu jeweils 260Euro zu zahlen. Hinzu kamen Verfahrenskosten i. H. v. 575Euro. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person wurde außerdem eine geringe Menge Kokain in einem kleinen Röhrchen festgestellt. Das Kokain wurde beschlagnahmt und der Mann erhielt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafanzeige. Zum Begleichen des Haftbefehls fehlte dem Mann jedoch das nötige Kleingeld. Daher rief er einen Freund an und bat ihn, das Geld auf einer anderen Polizeidienststelle einzuzahlen. Nach erfolgter Zahlung der geforderten 8375Euro wurde der Person die Weiterreise gestattet. Den 30 Tagen Haft konnte er auf Grund der erfolgten Zahlung entgehen. Den geplanten Flug nach London verpasste er jedoch.
Am frühen Abend kam ein 51-jähriger Deutscher aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass die Person von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte 7 Tagessätze zu jeweils 30Euro zu zahlen. Außerdem war noch eine restliche Geldstrafe i. H. v. 20Euro fällig. Der Mann zahlte die geforderten 230 Euro und entging somit den 7 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Anschließend konnte er weiterreisen.
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