26.02.2020 – 09:07, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 14.45 Uhr fuhr ein 59-Jähriger auf der B466 von Nattheim in Richtung Heidenheim. An der Abzweigung zur Nattheimer Straße wollte der Fahrer des Ford nach rechts abbiegen. Er fuhr deutlich zu schnell. Der Fahrer des Ford verlor die Kontrolle über sein Auto und fuhr nahezu geradeaus und über zwei Verkehrsinseln. In der Nattheimer Straße hielt ein 38-Jähriger mit seinem Skoda verkehrsbedingt. Mit dem stieß der Ford zusammen. Durch den Zusammenstoß schob es den Skoda auf den angrenzenden Fuß- und Radweg. Beide Autofahrer kam mit Verdacht auf leichte Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Unfallverursacher roch nach Alkohol. Der Alkoholtest bestätigte, dass der 59-Jähriger einen Wert deutlich über dem Erlaubten hatte. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Den Sachschaden an den nicht mehr fahrbereiten Autos schätzt die Polizei auf etwa 60.000 Euro.
Hinweis der Polizei: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen.
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