28.02.2020 – 11:55, Polizeiinspektion Cuxhaven, Cuxhaven (ots)
Die Polizei in Cuxhaven führte in der vergangenen Woche verstärkt "Alkohol- und Drogenkontrollen" im Straßenverkehr durch. Hierbei kontrollierten die Beamtinnen und Beamten rund 230 Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Hinblick auf ihre Fahrtüchtigkeit. In sechzig Fällen wurden Tests auf Alkohol- und anderen Drogenkonsum durchgeführt.
Bereits am ersten Kontrolltag (Donnerstag, 20.02.2020) geriet eine 19-jährige Fahranfängerin gegen 4:15 Uhr in eine Verkehrskontrolle in der Abendrothstraße. Aufgrund von Alkoholgeruch in der Atemluft wurde ihre Atemalkoholkonzentration gemessen. Diese lag bei über 0,9 Promille.
Am Donnerstagabend wurde in der Kersten-Miles-Straße ein 21-jähriger Autofahrer aus Cuxhaven kontrolliert. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers konnten Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden. Der im Weiteren durchgeführte Drogenvortest verlief positiv.
In der Nacht zu Samstag kontrollierten die Beamten einen 50-jährigen Fahrzeugführer im Brockeswalder Weg. Ein Atemalkoholtest ergab ca. 0,9 Promille.
Am Montagmittag ergab sich bei einem 18-jährigen BMW-Fahrers in der Deichstraße der Verdacht auf eine Betäubungsmittel-Beeinflussung. Der Beverstedter war den Beamten zuvor aufgrund seiner Fahrweise aufgefallen. Der durchgeführte Drogenvortest bestätigte den Verdacht.
In der Kontrollwoche zogen die Polizisten auch drei Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr, die ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hatten. Auch zwei Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren, da sie diese Fahrten zugelassen haben.
In einem weiteren Fall konnte ein Verkehrsteilnehmer aus Cuxhaven gestoppt werden, der seinen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum führte, ohne dass für diesen eine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Das Kennzeichen wurde durch die Beamten an Ort und Stelle entstempelt.
Darüber hinaus stellten die Beamten insgesamt etwa 40 sonstige Ordnungswidrigkeiten fest. Hierbei war festzustellen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der festgestellten Verstöße darin bestand, dass Fahrzeug- beziehungsweise Kraftfahrzeugführer während der Fahrt ein Handy oder Smartphone nutzten.
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