Gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ansbach und der Kriminalpolizei Ansbach nach einem Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher

POL-MFR: (312) Gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ansbach und der Kriminalpolizei Ansbach nach einem Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher
05.03.2020 – 14:40, Polizeipräsidium Mittelfranken, Ansbach (ots)

Wie mit den Meldungen 293, 304 und 306 berichtet, kam es am Dienstagmorgen (03.03.2020) in einem Büro in der Ansbacher Innenstadt zu einem Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher. Der mittelfränkischen Polizei ist es bereits in den Morgenstunden des Folgetags (04.03.2020) gelungen, den zunächst flüchtigen 33-jährigen Tatverdächtigen festzunehmen.

Der 33-jährige Beschuldigte steht unter dringendem Verdacht, gegen 08:30 Uhr die Geschäftsräume eines Gerichtsvollziehers in der Fischerstraße betreten zu haben und dort einen 53-jährigen Gerichtsvollzieher unvermittelt mit einem Messer angegriffen zu haben. Der Täter war zu diesem Zeitpunkt maskiert, konnte jedoch vom angegriffenen Gerichtsvollzieher selbst identifiziert werden. Dem beherzten Eingreifen weiterer anwesender Personen ist es letztlich zu verdanken, dass der bewaffnete Beschuldigte von weiteren Angriffshandlungen absah und die Flucht ergriff.

Der angegriffene Gerichtsvollzieher erlitt im Zuge der Messerattacke tiefe Schnittverletzungen an der Hand. Er musste zur medizinischen Versorgung umgehend in eine Fachklinik gebracht werden. Der Gesundheitszustand des 53-Jährigen ist stabil. Nachdem er am Tattag nicht mehr vernehmungsfähig war, konnte er zwischenzeitlich eine Aussage zu den Geschehnissen des Tattags machen.

Unter Leitung der Polizeiinspektion Ansbach wurde unmittelbar im Anschluss an die Tat eine umfangreiche Fahndung im Stadtgebiet und der näheren Umgebung eingeleitet. Zahlreiche Einsatzkräfte, unterstützt von Personensuchhunden der mittelfränkischen Polizei und einem Polizeihubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei, waren in die Suche nach dem flüchtenden Messerangreifer eingebunden. Der Fokus der Fahndung lag in der ersten Phase nach der Tat unter anderem auf dem Ansbacher Bahnhof und anderen Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Zudem wandte sich die Polizei über die Medien sowie die polizeilichen Kanäle in den sozialen Netzwerken frühzeitig an die Öffentlichkeit. Trotz dieser intensiven Fahndungsmaßnahmen, die auch mutmaßliche Anlaufpunkte im Umfeld des Tatverdächtigen beinhalteten und in deren Verlauf die Polizei wiederholt Hinweise aus der Bevölkerung erhielt, konnte der flüchtige 33-Jährige im Laufe des Dienstags nicht mehr angetroffen und festgenommen werden. Parallel hierzu veranlasste die Ansbacher Polizei bereits in den Nachmittagsstunden die bundesweite Ausschreibung des Flüchtigen zur Festnahme.

Unterdessen hatten die Beamten der Mordkommission Ansbach ihre Arbeit am Tatort aufgenommen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft Ansbach wird der Messerangriff des Tatverdächtigen als versuchter Mord eingestuft. In enger Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei wurden die weiteren Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen koordiniert. So wurde im Zuge der ersten Ermittlungen neben der Vernehmung der Zeugen auch die Untersuchung verschiedener Spurenträger vom Tatort eingeleitet.

In den Morgenstunden des Mittwochs (04.03.2020) wurde der Polizei in Rothenburg o. d. Tauber ein verdächtiges Fahrzeug im Parkhaus des Einkaufszentrums "Zentro" gemeldet. Als eine Streife das Fahrzeug kontrollierte, konnte darin ein Mann festgestellt werden, auf den die vorliegende Personenbeschreibung vom Tattag zutraf. Insbesondere führte der Mann einen Rucksack samt Messern mit. Obwohl der Mann sich hinsichtlich seiner Identität unkooperativ verhielt, nahmen die Beamten ihn fest. Nach der Überstellung des Festgenommenen an die Ermittler der Mordkommission Ansbach konnte dieser schließlich eindeutig als der gesuchte Tatverdächtige identifiziert werden.

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um einen 33-jährigen Mann aus dem Landkreis Ansbach. Er besitzt die deutsche sowie die polnische Staatsangehörigkeit. Das Motiv für den Angriff dürfte nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Polizei in einer ursprünglich für Mittwoch (04.03.2020) angekündigten Zwangsräumung seines Wohnanwesens liegen. Bislang äußerte sich der Festgenommene selbst nicht zum Tatvorwurf. Die Staatsanwaltschaft Ansbach erwirkte gegen den dringend Tatverdächtigen zwischenzeitlich einen Unterbringungsbefehl.

Unabhängig von der Festnahme des Tatverdächtigen dauern die Ermittlungen zu dem Messerangriff an. Am Tatort wurde ein Messer sichergestellt, im Pkw des Tatverdächtigen wurden weitere Messer aufgefunden. Die Zuordnung als Tatwaffe bedarf weiterer spurentechnischer Untersuchungen.

Die Zuständigkeit für Presseauskünfte obliegt ab sofort der Staatsanwaltschaft Ansbach. Anfragen mit Bezug auf die weitere Ermittlungstätigkeit sind an die Staatsanwaltschaft in Ansbach, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger, unter der Rufnummer 0981 58-251 zu richten.

Michael Konrad/n

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