11.03.2020 – 13:00, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Tübingen (TÜ): Wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen unter anderem gegen drei Betreiber eines Tübinger CBD-Shops. Die jeweils 28 Jahre alten Männer stehen im Verdacht, unerlaubt und gewerbsmäßig Betäubungsmittel hergestellt und mit den hergestellten Cannabidiolprodukten sowohl in dem Tübinger Geschäft als auch über einen Online-Shop Handel getrieben zu haben.
Aufgrund der Angebotspalette der Geschäfte hatten sich konkrete Verdachtsmomente ergeben, dass von den Beschuldigten entgegen der Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes THC-haltige Produkte angeboten werden, die zur missbräuchlichen Verwendung zu Rauschzwecken geeignet und sogar bestimmt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Teemischungen mit Marihuanablüten, marihuanahaltige Backzutaten und Öle sowie andere Produkte zum oralen Konsum.
Entgegen der irrigen Meinung, dass es für eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ausschließlich auf die Höhe des THC-Gehalts ankomme und daher der Umgang mit Waren, die weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, generell erlaubt sei, erlaubt das BtmG den gewerblichen Umgang mit CBD-Produkten nur dann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Erlaubt wäre also z.B. der Handel mit einer Seife mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent. Der Handel mit einem Tee oder anderen, zum menschlichen Konsum bestimmten und damit zu Rauschzwecken geeigneten Waren ist hingegen unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts, also auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent, gesetzlich verboten. Auch Besitz und Erwerb solcher Produkte sind strafbar.
Bei den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der bestehende Tatverdacht gegen die Beschuldigten, worauf die Staatsanwaltschaft Tübingen richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für die Geschäftsräume und für die Wohnungen der Verdächtigen in Reutlinger Kreisgemeinden erwirkte. Diese wurden am Dienstag vollstreckt.
Im Laden und bei den Beschuldigten wurden unter anderem insgesamt etwa 16 Kilogramm Marihuanablüten, rund 30 Gramm Marihuana, etwa 16 Gramm Haschisch, eine außer Betrieb befindliche Indoor-Aufzuchtanlage, der größte Teil des Warenbestands, zwei Laboreinrichtungen und Utensilien zur Herstellung von CBD-Produkten, mehrere tausend Versandgläser und über 16.000 Euro Bargeld aufgefunden und beschlagnahmt. Die Auswertung weiterer sichergestellter Beweismittel und die Ermittlungen zum Umfang des unerlaubten Betäubungsmittelhandels dauern noch an. Die Beschuldigten, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, befinden sich derzeit auf freiem Fuß. (ak)
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