13.03.2020 – 13:41, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg (ots)
Bei der Erstellung der ersten Pressemitteilung war ein falscher Link hinterlegt. Wir bitten um Entschuldigung!
"Ab ungefähr 0,2 Promille fühlt man sich zwangloser und freier, der Widerstand gegen weiteren Alkoholkonsum sinkt. Sehfähigkeit, Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination lassen etwas nach. Bei circa einem Promille beginnt das Rauschstadium mit läppisch heiterer oder depressiver Stimmung, es kommt zum Torkeln und Lallen. Bei etwa zwei Promille wird das Betäubungsstadium erreicht und Störungen des Gedächtnisses treten auf!"
Das berichtet Ralph Caspers in einem Video des BMVI zum Thema Alkohol und Drogen am Steuer und dennoch erwischen unsere Beamtinnen und Beamten immer wieder Fahrerinnen und Fahrer, die denken sie könnten auch mit bis zu 3 Promille oder unter Drogeneinfluss noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen.
Allein in der vergangenen Woche verzeichnete die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis 15 Fälle von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Neben den allgemein bekannten Konsequenzen, die Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nachziehen, wie Führerscheinentzug, Fahrverboten und Geldstrafen bekommt die Straßenverkehrsbehörde von der Polizei eine Meldung über jeden festgestellten Verstoß und kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren eigene Überprüfungen, die die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen angehen, betreiben. Da können Sperrfristen oder Auflagen zur Wiedererlangung eines Führerscheines auch mal über das gerichtlich verhängte Strafmaß hinausgehen.
Wenn Ihnen Ihre Mitmenschen und der "Lappen" wichtig sind, fahren Sie also nur nüchtern und bei vollem Bewusstsein.
Zum Video des BMVI: https://www.youtube.com/watch?v=djZ3eZV7nYs
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Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
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