13.03.2020 – 11:19, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 03.15 Uhr fuhr der Autofahrer in der Bühlstraße in Richtung Beininger Steige. Am Straßenrand parkte ein BMW. Gegen den fuhr der 20-Jährige mit seinem Hyundai. Durch den Aufprall schob es den BMW auf einen geparkten VW. Der wurde wiederum auf einen Nissan geschoben. Nach dem Unfall stieg der Fahrer aus und flüchtete. Die Polizei fahndete nach dem Mann und traf ihn an seiner Wohnanschrift an. Die Polizisten hatten den Verdacht, dass der 20-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Das bestätigte ein Test. Der Fahrer musste eine Blutprobe abgeben. Seinen Führerschein beschlagnahmten die Polizisten. Den Schaden schätzt die Polizei auf mindestens 10.000 Euro. Die Autos blieben fahrbereit.
Die Polizei warnt: Wer berauscht fährt, bringt sich und andere in Gefahr und riskiert seinen Führerschein. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernungen. Er verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination. Diese Mischung ist gefährlich. Jedoch nicht nur der Konsum von Alkohol kann zum Führerscheinentzug führen, sondern auch Unfallflucht. Diese stellt eine Straftat dar. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug.
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Carolin Dursch
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