16.03.2020 – 14:04, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Der Mann war gegen 00.30 Uhr in der Riedlinger Straße unterwegs. Eine Polizeistreife kontrollierte den VW-Fahrer. Hierbei bemerkten die Beamten, dass er nach Alkohol roch. Dass er zu viel davon getrunken hatte bestätigte ein Test, weshalb er das Auto stehen lassen musste. In seiner Tasche hatte der Fahranfänger ein verbotenes Messer, ein sogenanntes Einhandmesser. Das stellte die Polizei sicher. Der 18-Jährige muss jetzt mit Anzeigen rechnen.
0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Für Inhaber eines Führerscheins auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre zur Folge. Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt.
++++0470022+++0470025
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/