Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der CORONA-Pandemie – Zwischenbilanz des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd fällt positiv aus
22.03.2020, PP Oberbayern Süd
Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der CORONA-Pandemie - Zwischenbilanz des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd fällt positiv aus
SÜDLICHES OBERBAYERN. Fast 5.000 Mal kontrollierte die Polizei in den vergangenen beiden Tagen bis Sonntag, 22. März 2020, im südlichen Oberbayern die Einhaltung der von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügungen hinsichtlich der darin verfügten Beschränkungen. Die polizeiliche Zwischenbilanz fällt positiv aus. Die Ausgangsbeschränkungen haben eine hohe Akzeptanz und werden ganz überwiegend von den Menschen in der Region beachtet. Dafür bedankt sich die Polizei. Nur wenige Unvernünftige mussten beanstandet werden, deren Verstöße wurden jedoch konsequent angezeigt.
Von Freitagmorgen bis Samstagmorgen (jeweils 06.00 Uhr) führten die Polizistinnen und Polizisten im Zuständigkeitsbereich knapp 1.600 Kontrollen durch. Nur in rund 60 Fällen gab es Grund zur Beanstandung, etwa 30 Anzeigen folgten. Seit Samstag, 21. März 2020, 00.00 Uhr, also nach Inkraftsetzung der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung wurden mehr als 3.200 Kontrollen durch die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd durchgeführt. Bei den 35 von der Polizei festgestellten Verstößen wurde in 28 Fällen Anzeige (davon 25 Mal wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung) erstattet.
Die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Oberbayern zeigen Verantwortung, in dem sie die Beschränkungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos nahezu durchweg beachten! Erfreulicherweise ist auch die Zahl der polizeilichen Einsätze rückläufig. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit allen seinen Dienststellen bedankt sich dafür mit einem herzlichen „Vergelt´s Gott!“. Gleichzeitig appellieren wir, auch weiterhin alles dafür zu tun, um diese schwierige Situation gemeinsam durchzustehen. Wir werden nicht müde, Sie zu bitten: Beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum! Beachten Sie sich auch weiterhin die Ausgangsbeschränkungen und die verfügten Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen!
Für das Verlassen der eigenen Wohnung ist für den Nachweis triftiger Gründe kein Passierschein oder ähnliches erforderlich. Bei einer Kontrolle werden die Angaben bei den Kontrollen von der Polizei überprüft, so dass beispielsweise bei der Fahrt zur Arbeit das Mitführen eines Dienst, Arbeits- oder Betriebsausweises hilfreich sein kann.Die Bayerische Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie die Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen auch weiterhin intensiv kontrollieren und Verstöße dagegen konsequent unterbinden und zur Anzeige bringen. So hat beispielsweise ein junger Mann aus dem Landkreis Rosenheim am späten Freitagnachmittag in sozialen Netzwerken gepostet, dass er eine „Corona-Party“ besuchen werde und die Einladung dazu weitergegeben. Wenig später musste er sich einer Streifenwagenbesatzung gegenüber erklären. Er gab an, das alles nur verbreitet zu haben, „um zu provozieren“. Die Polizei beabsichtigt, dass der Mann sämtliche Kosten für den Polizeieinsatz bezahlen muss.
Polizeipräsident Robert Kopp
Polizeipräsident Robert Kopp: „Im südlichen Oberbayern haben die erlassenen Ausgangsbeschränkungen eine hohe Akzeptanz und werden von den allermeisten Menschen vorbildlich beachtet. Ich bin stolz, dass uns im Rahmen des präsidiumsweiten Einsatzes, unter Führung von Frau Polizeivizepräsidentin Eva Schichl, ein hervorragender Mix aus Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Konsequenz bei der Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der Regeln gelungen ist. Ich appelliere an Sie: Beachten Sie weiterhin die Verbote, Sie retten damit Menschenleben. Jede Infektion mit dem Corona-Virus ist eine zu viel! Zeigen Sie Solidarität und übernehmen Sie damit Verantwortung für sich und andere!“
Für Fragen zur Ausgangsbeschränkung sowie zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen bitten wir auch weiterhin, nicht den Polizeinotruf 110 oder die örtlichen Polizeiinspektionen anzurufen. Die häufigsten Fragen zur Ausgangsbeschränkung werden hier beantwortet:
FAQ - Fragen und Antworten zur Ausgangsbeschränkung