23.03.2020 – 17:15, Bundespolizeiinspektion Rostock, Rostock (ots)
Bundespolizisten kontrollierten am Sonntagabend im Rahmen der Einreiseüberwachung die Insassen eines mit dem Fährschiff aus Schweden kommenden Personenkraftwagens. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten dann fest, dass alle drei Insassen rumänischer Staatsangehörigkeit per Haftbefehl gesucht wurden. Insgesamt galt es fünf Haftbefehle zu vollstrecken. Ein 25-jähriger Rumäne wurde durch die Staatsanwaltschaften Bayreuth und Konstanz per Haftbefehl sowie durch die Staatsanwaltschaft Limburg a.d. Lahn zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes gesucht. Grundlage hierfür waren Strafbefehle des Amtsgerichts Kulmbach und Überlingen, mit denen er wegen Diebstahls zu Geldstrafen von insgesamt 700,- EUR verurteilt wurde. Von diesen 700,- EUR waren noch 440,- EUR zu vollstrecken oder ersatzweise Haft anzutreten. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von insgesamt 631,- EUR bezahlte, konnte er, nach Ermittlung seiner Adresse, weiterreisen. Ebenso erging es einer 23-jährigen rumänischen Mitinsassin. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaften Wuppertal, Gießen und Essen wegen Betruges und Verstoßes gegen Urheberrechte per Haftbefehl bzw. zur Ermittlung ihres Aufenthaltsortes gesucht. Grundlage des Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Wuppertal war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Wuppertal aus dem Jahre 2018, mit dem die Rumänin wegen gemeinschaftlich versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von insgesamt 750,- EUR, 50 Tagessätze zu je 15,- EUR verurteilt wurde. Aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Amtsgerichts Gießen, ebenfalls aus dem Jahre 2018, wurde die 23-Jährige wegen Verstoßes gegen Urheberrechte zu einer Geldstrafe von 900,-EUR, 90 Tagessätze zu je 10,- EUR verurteilt. Hier war noch eine Reststrafe von 770,- EUR zu vollstrecken. Da die Frau die Geldstrafen nebst Kosten in Höhe von insgesamt 1.598,50 EUR bezahlte, konnte auch sie, nach Ermittlung der Wohnanschrift, ihre Heimreise antreten.
Anders dagegen erging es einem weiteren 19-jährigen Mitinsassen rumänischer Staatsangehörigkeit. Dieser wurde per Haftbefehl aus dem Jahr 2018 durch das Amtsgericht Waldshut-Tiengen gesucht, weil er seiner Ladung zur Hauptverhandlung in einer Strafsache wegen Diebstahls als Angeklagter nicht nachgekommen ist. Derzeit wird geprüft, ob eine Aussetzung des Vollzuges des Haftbefehls erfolgen kann.
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