Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (26.03.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 27.03.2020, 06:00)


27.03.2020, PP Schwaben Nord
Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (26.03.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 27.03.2020, 06:00)
Im Zeitraum vom Donnerstag, 26.03.2020, 06:00 Uhr bis Freitag, 27.03.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben knapp 200 polizeiliche Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt. Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter.

So fanden im Laufe der 24 Stunden präsidiumsweit wiederkehrend knapp 3.600 Kontrollen relevanter Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten sowie Personen statt. 52 Personen müssen sich wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung verantworten. In einem Fall kam es zur Ahndung einer missachteten Betriebsuntersagung im Bereich der Gastronomie.Hier stellten Einsatzkräfte gegen 15:45 Uhr in der Augsburger Innenstadt fest, dass der Betreiber einer Imbissstube den Aufenthalt von Gästen zum Verzehr von Speisen im Laden ermöglichte. Seit dem 20.03.2020 sind jedoch Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt. Hiervon ist nur die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen ausgenommen. Sowohl der 26-jährige Betreiber als auch die beiden völlig uneinsichtigen 27 und 33 Jahre alten Gäste müssen sich wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten.Zwei erheblich alkoholisierte 36 und 59 Jahre alte Männer hielten sich gegen 18:25 Uhr offensichtlich ohne triftigen Grund in der Augsburger Innenstadt gemeinsam auf der Straße auf. Bei der anschließenden Polizeikontrolle beleidigte der 36-Jährige die Einsatzkräfte und versuchte eine Beamtin zu schlagen, weshalb er zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Die Einsatzkräfte mussten die beiden absolut uneinsichtigen Männer in Gewahrsam nehmen, um die Aufenthaltsbeschränkung durchsetzen zu können. Neben den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz muss sich der 36-Jährige noch wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung verantworten.In Nördlingen mussten Polizeibeamte gegen 22:30 Uhr wegen einer Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus einschreiten. In der betroffenen Wohnung hielt sich neben der Mieterin und deren Lebenspartner noch ein 32-jähriger Bekannter zum gemeinsamen Alkoholkonsum auf. Die 36-jährige Mieterin musste bereits zum zweiten Mal wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz beanstandet werden, da sie bereits am 21.03.2020 ihre Wohnung für eine lautstarke Party zur Verfügung stellte.Zu einem besonders eklatanten Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung kam es am 27.03.2020, gegen 00:25 Uhr, in Buttenwiesen (Lkr. Dillingen). Dort wurden Polizeibeamte auf eine lautstarke Corona-Party in der Garage eines Privatanwesens aufmerksam. Tatsächlich trafen die Polizeibeamten mehrere Personen in der Garage an und wollten die Party einstellen. Der 25-jährige Veranstalter ging daraufhin auf die beiden Beamten zu, hustete sie mehrmals an und behauptete, mit Corona infiziert zu sein. Außerdem beleidigte der alkoholisierte 25-Jährige die Beamten heftig. Als er zur Feststellung seiner Identität durchsucht werden sollte, flüchtete der Beschuldigte aus der Garage, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung festgenommen werden. Bei dem Mann wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt. Er muss sich nun u.a. wegen eines Vergehens nach dem Infektionsschutzgesetz Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung verantworten. Das LRA Dillingen ist aufgrund der Äußerung des Beschuldigten (Corona-Infektion) in die aktuellen Ermittlungen involviert. Ebenso wird ein vorwerfbares Handeln der drei weiteren Party-Teilnehmer geprüft.