„Danke, dass die Meisten zu Hause geblieben sind!“


29.03.2020, PP Oberbayern Süd
„Danke, dass die Meisten zu Hause geblieben sind!"
- Zwischenbilanz des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zum polizeilichen Einsatzgeschehen rund um Corona -SÜDLICHES OBERBAYERN. Seit Samstag, 21.03.2020, 00:00 Uhr gilt für den Freistaat Bayern eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Eindämmung der COVID-19 Pandemie, die zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von der Bayerischen Staatsregierung erlassen wurde. Seit Beginn der Beschränkung bis einschließlich Sonntag, 29. März 2020, 06:00 Uhr, kontrollierte die Polizei im südlichen Oberbayern 20.744 Mal deren Einhaltung. In der Gesamtheit fällt die polizeiliche Zwischenbilanz positiv aus. Die Ausgangsbeschränkungen haben eine hohe Akzeptanz und werden von den Menschen in der Region überwiegend beachtet. Schönes Wetter verursachte dabei im südlichen Oberbayern einen erhöhten Kontroll- und Überwachungsaufwand für die Polizei. Festgestellte Verstöße wurden auch hier konsequent geahndet.

Von Samstag, 21. März 2020, 00.00 Uhr, bis Sonntag, 29.03.2020, 06:00 Uhr, also nach Inkraftsetzung der Ausgangsbeschränkung, wurden durch die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd 20.744 Kontrollen zur Durchsetzung der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung anlässlich der COVID-19 Pandemie durchgeführt. Hierbei wurden rund 1.169 Verstößen festgestellt. 1.019 dieser 1.169 Verstöße waren wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung. In 679 Fällen wurden diese Verstöße angezeigt, in den anderen Fällen blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.Der seit der Ausgangsbeschränkung einsatzreichste Tag für die Beamtinnen und Beamten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd war der gestrige Samstag, 28.03.2020. Mit 200 Einsätzen mit Bezug zur COVID-19 Pandemie wurde hier ein neuer Höchstwert erreicht. Zum Einsatz kamen neben den Dienststellen des Präsidiums und der Alpinen Einsatzgruppe auch Unterstützungskräfte der Bayer. Bereitschaftspolizei sowie die Polizeihubschrauberstaffel. Allein an diesem Tag wurden von den eingesetzten Kräften 3.031 Kontrollen durchgeführt, bei denen 504 Verstöße festgestellt wurden. Dabei wurden 186 Anzeigen erstattet.Ein besonderes Augenmerk bezüglich der Einhaltung der Auflagen (unter anderem keine Gruppenbildung, Mindestabstand 1,50 Meter, sozialer Kontakt nur zu im selben Hausstand lebenden Angehörigen) richtete sich auf Grund des schönen Frühlingswetters auf die Regionen mit beliebten Ausflugszielen. Im östlichen Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, insbesondere im Landkreis Berchtesgadener Land, wurden keine nennenswerten An- und Abreisebewegungen festgestellt. Insgesamt konnte dort sowohl das Verkehrs- als auch das Personenaufkommen als schwach eingestuft werden. Im Landkreis Rosenheim waren vor allem die Ausflugsparkplätze im Gebiet der Chiemgauer Alpen zu 3/4 gefüllt. Die übrigen Ausflugsparkplätze wurden höchstens zur Hälfte genutzt. Auch hier verteilte sich das Verkehrs- und Personenaufkommen gut, so dass es zu keinen Gruppenbildungen kam. Im Tegernseer Tal kam es zu lebhaftem Ausflugsverkehr, wobei dieser in der Ausflugsregion größtenteils ohne Gruppenbildung verlief. Im westlichen Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd füllten sich im Laufe des Samstags die Wanderparkplätz insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz und der Polizeistation Kochel und stießen teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen. Am Ostufer des Starnberger Sees war ebenfalls starkes Personenaufkommen zu verzeichnen. Insgesamt zeigten die Menschen allerdings Verantwortung, in dem sie die Beschränkungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos nahezu durchweg beachteten. Dafür bedankt sich das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit allen seinen Dienststellen mit einem herzlichen „Vergelt´s Gott!“.
Appell von Polizeipräsident Robert Kopp und Polizeivizepräsidentin Eva Schichl

Polizeipräsident Robert Kopp und Polizeivizepräsidentin Schichl möchten sich mit diesem eindringlichen Appell an die Bevölkerung wenden: „Die erste Woche der Ausgangsbeschränkung liegt hinter uns. Wir sind froh, dass die Ernsthaftigkeit der Lage, die durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurde, dem überwiegenden Teil der Bevölkerung mittlerweile bekannt ist. Dementsprechend umsichtig und besonnen wird in den meisten Fällen gehandelt. Unseren Kolleginnen und Kollegen, die Tag und Nacht für Sie und Ihre Sicherheit im Einsatz sind, ist ein hervorragender Mix aus Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Konsequenz bei der Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der Regeln gelungen. Fest steht aber auch: Die Ernsthaftigkeit der Situation haben leider noch immer nicht alle erkannt. Gegen diejenigen, die durch ihr unvernünftiges und uneinsichtiges Verhalten die Gesundheit und das Leben anderer riskieren, werden wir weiter konsequent vorgehen. Wir werden nicht müde, an Sie zu appellieren: Beachten Sie die Verbote und Beschränkungen! Halten Sie Abstand und beschränken Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum! Passen wir gut aufeinander auf - Damit retten wir gemeinsam das Leben von Menschen! Zeigen Sie Solidarität und übernehmen Sie damit Verantwortung für sich und andere!“
Strafe folgt auf dem Fuß

Die Bayerische Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie die Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen auch weiterhin intensiv kontrollieren, Verstöße dagegen konsequent unterbinden und zur Anzeige bringen. So berichteten wir bereits über einen jungen Mann aus dem Landkreis Rosenheim, der am späten Freitagnachmittag des 19.03.2020 in sozialen Netzwerken gepostet hatte, dass er eine „Corona-Party“ besuchen werde und andere hierzu mit einlud. Wenig später musste er sich einer Streifenwagenbesatzung gegenüber erklären. Er gab an, das alles nur verbreitet zu haben, „um zu provozieren“. Nach dem Motto: „Die Strafe folgt auf dem Fuß“ bekam der junge Mann bereits letzte Woche eine Kostenrechnung für den von ihm ausgelösten Polizeieinsatz zugesandt. Diese Rechnung sowie das Bußgeld auf Grund eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz werden ihn einen mittleren dreistelligen Betrag kosten. Deutlich teurer dürfte es für einen 23-jährigen Betreiber einer Shisha-Bar im Landkreis Berchtesgadener Land werden, der am späten Freitagabend, 27.03.2020, in seinem geschlossenen Lokal eine private Feier mit mehreren Personen abhielt. Auch hier wurden der Verantwortliche und alle Anwesenden angezeigt.