Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Dienstag, 07.04.2020, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 08.04.2020, 06.00 Uhr)
08.04.2020, PP Schwaben Nord
Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Dienstag, 07.04.2020, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 08.04.2020, 06.00 Uhr)
Im Zeitraum von Dienstag, 07.04.2020, 06:00 Uhr bis Mittwoch, 08.04.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben etwa 170 Einsatzkräfte für Überwachungs-maßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt. Im Berichtszeitraum wurden knapp 4.000 relevante Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen kontrolliert.
In ganz Nordschwaben mussten Polizeibeamte 142 Personen beanstanden, die sich über die Ausgangsbeschränkung hinwegsetzten (davon: 98 Stadt Augsburg, 24 Lkr. Augsburg, 1 Lkr. Aichach-Friedberg, 14 Lkr. Donau-Ries, 5 Lkr. Dillingen). Es handelte es sich oftmals um Personen, die sich ohne triftigen Grund im Freien aufhielten. In Parks oder öffentlichen Plätzen wurden mehrmals Personen angetroffen, die zusammenstanden und Alkohol konsumierten. Auch wurden die Beamten immer wieder zu Wohnungen gerufen, in denen Freunde, Nachbarn oder Angehörige zu Besuch waren, die nicht im gleichen Haushalt leben.Auch gestern gingen vermehrt Mitteilungen bei der Polizei über Gruppen von Kindern ein, die draußen zusammen spielten oder Jugendliche, die sich an Sportanlagen oder in Grünanlagen trafen. In diesem Zusammenhang wird nochmal eindringlich an die Eltern appelliert. Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das gilt für alle Altersgruppen, auch für Kinder und Jugendliche.Bei zwei Kontrollen von Personengruppen anlässlich der Ausgangsbeschränkung fanden die Beamten in den Abendstunden des 07.04.2020 Kleinmengen an Rauschgift. In Königsbrunn hatte ein 16-Jähriger Betäubungsmittel bei sich. In Gersthofen warf ein 22-Jähriger bei Erblicken der Polizei einen Joint weg. Beide Männer müssen sich neben dem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz auch wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.Auch für die kommenden Osterfeiertage, die viele Menschen traditionell mit einem Familienfest verbinden, appellieren wir an die Einhaltung der bestehenden Ausgangsbeschränkung. Es geht darum die Infektionsketten der Corona-Pandemie zu unterbrechen und dies ist nur durch die Minimierung von Kontakten zu anderen Menschen möglich – auch am kommenden Osterwochenende.Familienfeiern sollen zuhause und nur mit Personen des eigenen Hausstandes stattfinden. Besuche von Verwandten und Freunden sind kein triftiger Grund für eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung. Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmittel, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben.Das schöne Frühlingswetter kann durchaus draußen bei einem Osterspaziergang genossen werden - jedoch nur alleine, mit dem Lebenspartner oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Bleiben Sie in der näheren Umgebung Ihres Wohnortes und vermeiden Sie Orte mit vielen Menschen, wie bekannte bzw. beliebte Ausflugsziele. Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Gruppenbildungen.Die Polizei wird auch an den Feiertagen Präsenz zeigen und die Kontrollmaßnahmen weiterhin flächendeckend durchführen.