09.04.2020 – 15:21, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)
Am Mittwoch, 08. April 2020, registrierte die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta 10 Ereignisse im Zusammenhang mit den durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverordnung- und verfügungen. Hauptsächlich wurde gegen den Mindestabstand von 1,5 Metern und gegen die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen verstoßen.
Im Bereich Cloppenburg stellten Polizeibeamte vier Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren an einem Regenrückhaltebecken nahe einer Mülldeponie in Cloppenburg fest. Diese flüchteten zunächst. Im weiteren Verlauf konnten die Jugendlichen angetroffen und kontrolliert werden. Nachdem die Personalien festgestellt wurden, erhielten die Jugendlichen einen Platzverweis. Eine weitere Personenansammlung wurde im Bereich der Großen Hase in Löningen aufgelöst. Drei Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren hielten sich gemeinsam an einer überdachten Sitzgelegenheit auf und konsumierten zum Teil alkoholische Getränke. Eine Person zeigte sich uneinsichtig und aggressiv. Diese wurde bereits mehrfach auf das bestehende Kontaktverbot hingewiesen. Es wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Auf dem Marktplatz vor der Roten Schule in Cloppenburg mussten Polizeibeamte am bei einer weiteren Personenzusammenkunft einschreiten. Hier hielten sich fünf Personen im Alter von 17 bis 21 Jahren im Freien auf und verstießen somit gegen die Allgemeinverordnung. Die Polizeibeamten stellten die Personalien fest und lösten die Zusammenkunft auf. In Emstekerfeld hielten sich zwei Personen im Alter von 27 und 28 Jahren unerlaubt auf einem Spielplatz einer Grundschule auf und konsumierten Alkohol. In allen zuvor genannten Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen sieben Personen im Alter von 23 bis 31 Jahren eingeleitet. Diese hielten sich im Bereich eines Baggersees in Halen/ Emstek auf. Eine Personalienfeststellung ergab, dass die Personen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft wohnten. Es wurde ein ebenfalls ein Platzverweis ausgesprochen.
Im Bereich Vechta stellten Polizeibeamte gegen Abend eine Personenansammlung von sechs Personen im Alter von 31 bis 62 Jahren fest. Die Personen saßen gemeinsam im Freien um einen Grill herum. Hierbei hielten die Personen den Mindestabstand nicht ein. Die Ansammlung wurde aufgelöst. Gegen eine weitere Zusammenkunft von Personen mussten Polizeibeamte in Lohne einschreiten. Es konnten drei Personen im öffentlichen Raum angetroffen werden. Dabei unterschritten diese den Mindestabstand von 1,5 Metern. Eine Person entzog sich fußläufig der Kontrolle. Den Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Auch in diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet.
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wird in den kommenden Tagen und wie bereits angekündigt auch über Ostern die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta kontrollieren.
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Nadine Luttmann, PKin
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